Aktienfonds: Jahressteuererklärung und Erträgnisaufstellung

  • Hallo,


    bisher habe ich noch keine Fonds gekauft – vielleicht könnt ihr mir bei meinen Verständnisfragen vorab helfen:


    Zum allgemeinen Verständnis
    Für Aktienfonds fallen diese drei steuerlich relevanten Positionen an:
    1. Vorabpauschale (ab einer Haltedauer im Depot > 1 Jahr)
    2. Ausschüttungen/Dividenden (bei „Ausschüttern“)
    3. Gewinn/Verlust (durch Veräußerung)


    Vorabpauschalen
    Diese gelten jeweils zum 2.1. eines Jahres als zu geflossen und werden somit automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht dafür ausreicht bzw. keiner vorhanden ist.


    Ausschüttungen
    Abhängig vom Tag der Ausschüttung bzw. aber erst ab dem tatsächlichen Zahlungseingang auf dem Verrechnungskonto des Depots werden die darauf anfallenden Steuern (unter Berücksichtigung der Teilfreistellung) automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht dafür ausreicht bzw. keiner vorhanden ist.


    Gewinne/Verluste durch Veräußerung
    Ab der Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Depots werden die darauf anfallenden Steuern (unter Berücksichtigung der Teilfreistellung) automatisch und direkt von der Depotbank an das FA abgeführt. Mögliche Verluste verbleiben im Depot und werden mit möglichen Gewinnen aus gleicher Art (Verlusttopf) verrechnet. Verluste können optional per Antrag auf Verlustvortrag aus dem Depot entnommen werden (Verlusttopf wird dann „genullt“) und dadurch dem Finanzamt angezeigt werden, um ggfs. ich den folgenden Jahren mit der Steuererklärung angerechnet werden zu können.



    Fragen bzgl. der Steuererklärung
    1. Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Gewinne/Verluste durch Veräußerung von Aktienfonds werden NICHT zusätzlich als Positionen in der Jahressteuererklärung von der Depotbank aufgeführt, richtig? Warum eigentlich nicht?


    2. Über die Erträgnisaufstellung werden Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Gewinne/Verluste ausgewiesen werden, richtig? Bei z. B. ELSTER-Online gibt es dafür extra eine Möglichkeit, um diese selber auszurechnen, verstehe das nicht ganz, man rechnet ja auch nicht seine Zinserträge oder Aktiengewinne aus, dies kann man der Jahressteuererklärung entnehmen, oder vergleiche ich da gerade Birnen mit Äpfeln?


    3. Diese Werte können dann analog zur Jahressteuererklärung (inländische Zinserträge, Aktiengewinne) in die Steuererklärung übernommen werden, anstatt in der Anlage KAP in der Anlage KAP-INV (S.1 Pos. 4, 9, 14), richtig?


    4. Spielt es dafür eine Rolle, ob die Fonds im In- oder Ausland verwahrt werden (Fonds mit ISIN DE oder ISIN nicht-DE) und/oder diese in einem deutschen oder ausländischen Depot liegen?
    => Möglichkeiten:
    a) Nur Fonds ISIN DE + dt. Depotbank
    b) Nur Fonds ISIN nicht-DE + dt. Depotbank


    c) Nur Fonds ISIN DE + ausl. Depotbank
    d) Nur Fonds ISIN nicht-DE + ausl. Depotbank


    Sprich, unabhängig davon (ISIN und Sitz Depotbank) werden Aktienfonds immer in der Anlage KAP-INV eingetragen? Deswegen diese neue Anlage.

  • Nicht Jahressteuererklärung sollte heißen Jahressteuerbescheinigung

  • Ich verstehe die Frage zu 1 nicht, da zumindest Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne in der Steuerbescheinigung stehen, Vorabpauschale hatte ich mMn noch nicht, da ich Ausschütter bevorzuge. Erträgnisaufstellungen bekomme ich i.d.R: keine, da die Depotbanken dafür meist Geld wollen und ich sie nicht brauche. Dort wo ich sie erhalte stehen die Summen in der Steuerbescheinigung.

  • Ich verstehe die Frage zu 1 nicht, da zumindest Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne in der Steuerbescheinigung stehen,

    War meinerseits als Frage gemeint. Die Formulierung „Warum eigentlich nicht?“ weil ich es mir gut hätte vorstellen können – trotz meiner bisherigen Infos dazu – dass es dort aufgeführt würde – nur eben nicht mit Verweis auf Anlage KAP sondern auf Anlage KAP-INV.


    Kannst du evtl. auch was zu meinen weiteren Fragen sagen?

  • Ich verstehe leider häufig bei Dir das Problem nicht. Ich habe alles bei inländischen Depotbanken, überwiegend ausländische ISIN, und mein Wiso Steuerprogramm legt kein KAP-INV an, die mMn nur benötigt wird, wenn keine Steuer einbehalten wurde.


    Insofern finde ich die Fragen 2 und 3 nicht passend für den Fall 4a und b. Für 4c und d müsste mMn eine KAP-INV erstellt werden, kann aber nichts aus praktischer Erfahrung beitragen. Selbst meine nicht versteuerten Erträge aus Fonds (Kickback) tauchen in der KAP und nicht in der KAP-INV auf.

  • Verwahrstelle, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Depotbank der Fondsgesellschaft bin das was durcheinander gekommen.


    Ausschlaggebend ist somit nicht das Länderkürzel der ISIN vom Fonds – für die Versteuerung – sondern, wo meine Depotbank Ihren Sitz hat – im In- oder Ausland. Analog zu einem Fremdwährungskonto.


    Deshalb auch nur KAP (nicht KAP-INV), da es sich hierbei um inländisch anfallende Steuer handelt, auch wenn ich z. B. ausländische Fonds darüber kaufe.


    Ich bin außerdem davon ausgegangen, das Aktienfonds einen separaten Verlusttop hätten (wie z. B. Einzelaktien auch)
    Dazu habe ich gerade folgende Grafik gefunden:
    [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/UQVKqJK.png]
    Quelle: https://marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/



    Somit werden alle Erträge aus Aktienfonds – auf die inländische Steuer anfällt, s.o. – in der Steuererklärung nur unter Anlage KAP Pos. 7 angegeben und nicht noch einmal separiert wie Einzelaktien aufgescg
    „In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienfonds“ gibt es somit also NICHT.


    [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/67LZ2lu.png]
    Auszug KAP 2019




    D. h. dann, dass Aktienfonds auch mit Zinsen verrechnet werden können, da nur Einzelaktien einen separaten Topf haben?


    Frage mich dann – wenn das so stimmen sollte – warum Einzelaktion eine solchen speziellen Status haben und Aktienfonds nicht

  • Frage mich dann – wenn das so stimmen sollte – warum Einzelaktion eine solchen speziellen Status haben und Aktienfonds nicht

    Ich vermute weil Steuerpolitiker nicht unbedingt Ahnung von Kapitalanlage haben. S, das göttliche Youtube-Video des finanzpolitischen Sprechers der SPD vom 12.12.19, in dem er darstellst, dass es jedes Jahr 8% Dividende auf Aktien gibt und das die Rendite ist ...

  • Ich vermute weil Steuerpolitiker nicht unbedingt Ahnung von Kapitalanlage haben. S, das göttliche Youtube-Video des finanzpolitischen Sprechers der SPD vom 12.12.19, in dem er darstellst, dass es jedes Jahr 8% Dividende auf Aktien gibt und das die Rendite ist ...

    Hm, auch eine Erklärungsmöglichkeit ...



    Bzgl. der Grafik mit den „Töpfen“, s.o.:
    D. h., dass Erträge aus Aktienfonds in Form von ausgeschütteten Dividenden zusammen mit Zinserträgen in einen Topf fallen und theoretische verrechnet werden können – als Beispiel fällt mir praktisch nur Dividenden mit Negativzinsen ein. Oder was ist damit praktisch gemeint?


    Kursgewinne-Verluste aus Aktienfonds können somit nur untereinander und NICHT mit denen von Einzelaktien verrechnet werden, richtig?


    Dazu:

    • Erträge aus ETFs, Fonds, Dividenden, Zinsen etc. (Steuertopf Sonstige) können nur mit Verlusten aus dem Verlusttopf Allgemein verrechnet werden.


    • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden.


    • Verluste aus dem Verkauf von Aktien (Verlusttopf Aktien) können nur mit Gewinnen aus dem Steuertopf Aktien verrechnet werden

  • Zur ersten Frage - die verstehe ich wieder nicht. Die Grafik ist mMn richtig, d.h. wenn ein Kursverlust eines Fonds vorliegt wird dieser z.B. mit Zinsen und Dividenden verrechnet.


    Zur zweiten Frage: nein. Auch hier ist mMn die Grafik richtig, es geht nur um die Verrechnung von Aktienverlusten; diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

  • Ok. Schon was seltsam, dass man Kursverluste aus Fonds mit Erträgen aus z. B. Zinsen und Dividenden verrechnen kann, Einzelaktien hingegen nicht. Aber das hatten wir oben ja schon.


    Dann mach ich meinerseits mal einen „Deckel auf den Topf“ und danke dir für deine Unterstützung bei dem Thema.

  • S, das göttliche Youtube-Video des finanzpolitischen Sprechers der SPD

    Habe mir das Video kurz angeschaut. Er erklärt doch sehr gut und einfach wie die Finanztransaktionssteuer funktioniert und darum ging es in dem Video. Es ging nicht um die komplexe Besteuerung von Kapitalerträgen mit Vorabpauschalen und Steuertöpfen, das würde die Rechnung unnötig verkomplizieren, auch mit 4% Kurssteigerung und 4% Ausschüttung (oder wie auch immer man rechnen möchte) kommt man zu anderen Zahlen aber dennoch zum selben Ergebnis ;). Es wird besonders deutlich, dass die Parteien, die behaupten die Finanztransaktionssteuer würde vorallem Kleinanleger treffen entweder nicht rechnen können oder ihre Wähler verarschen. 0,2 % who cares, die Steuer ist für den Kleinanleger vollkommen irrelevant !


    Edit: sie verarschen natürlich nicht all ihre Wähler, die Großanleger machen ihr Kreuz natürlich an der richtigen Stelle ;)

  • Alles was Du schreibst zeigt den Mangel an politischem Willen für den Bürger die Geldanlage einfach und attraktiv zu machen. Wenn man die 8% mal stehen lässt heißt das, dass bei 10.000 € Anlagevermögen die Steuerpflicht einsetzt. Bei einem Sparplan mit 200 € - das höre ich hier als gängigen Betrag - ist man nach 4 Jahren über den Pauschbetrag. Da Steuern neben der schnöden Einnahmengenerierung auch eine Lenkungswirkung haben sollen sehe ich die hier nicht in die Richtung einer Förderung des Vermögensaufbaus verwirklicht.


    In anderem Zusammenhang hatten wir schon mal eine Steuerfreiheit bei längerem Investitionshorizont diskutiert, meinetwegen auf 100 T€ gedeckelt. Das wäre das bessere Signal als noch eine neue Steuer auf Kapitalanlagen einzuführen.

  • Geldanlage einfach

    sämtliche Steuern werden automatisch vom Depotanbieter einbehalten, einfacher geht es nicht. Den Freistellungsauftrag kann ich bei meiner Bank online in 2 Sekunden einrichten, er wird automatisch jedes Jahr verlängert. Sollte jmd auf durchschnittlich 8% Rendite im Jahr verzichten weil er dem Staat (Bildung, Feuerwehr, Polizeit, soziale Sicherheit, Umweltschutz, Demokratie, Mobilität, Forschung und Entwicklungs, Wirtschaftssubventionen, Krankenhäuser und unendlich mehr) nicht 0,2 % beim Kauf abgeben möchte, ja dann seh ich schwarz ;)

  • Es ging nicht darum, dass die Steuerpflichten einfach zu erledigen sind und auch nicht darum, dass Teile des Steueraufkommens sinnvoll eingesetzt werden. Ich habe mich dafür eingesetzt Anleger über den derzeitigen Pauschbetrag hinaus zu fördern und nicht zusätzlich mit Steuern zu belasten.

  • die Geldanlage einfach und attraktiv zu machen.

    Leichter verdientes Geld als an der Börse z.B. über einen ETF auf den MSCI world gibt es einfach nicht. Es ist sehr einfach (automatische Versteuerung, einfacher Kauf übers Onlinedepot/Sparplan) und äußerst attraktiv, die Rendite erwirtschaften andere, nicht der Anleger! Es handelt sich um leistungsloses Einkommen, soll der Staat da auch noch nen Bonus reinblasen?

  • Ja, das ist das übliche Missverständnis, dass Kapitalanlage keine Leistung sei.


    Ich gehe davon aus, dass Deiner Meinung nach andere leistungslose Einkünfte wie Grundsicherung und Grundrente auch besteuert gehören?

  • Du schreibst ja von sehr sinnvollen Aufgaben, die der Staat wahrnehmen sollte, und wofür er auch Steuereinnahmen braucht. Das klingt ja vordergründig vernünftig und gut, aber der Staat verschwendet andererseits Jahr für Jahr auch Riesensummen, die man beim Steuerzahlerbund nachlesen kann und auch dafür fordert er leider Steuern ein. Die Steuerlast für die Bürger könnte viel geringer sein, würde der Staat nicht soviel Geld verschwenden; ein Beispiel dafür ist das derzeitige riesige Parlament mit 709 Abgeordneten (dabei sollten es nach Bundesverfassungsgericht maximal bis zu 598 sein!) und ab 2021 mit über 800 Abgeordneten, in dem die etablierten Parteien unverschämte Selbstbedienung betreiben zum Schaden der Steuerzahler. Und damit ihre Pfründe gesichert bleiben, verbietet das Grundgesetz eine Volksabstimmung darüber; also sitzen im Parlament wohl nur sich fürs Volk aufopfernde Abgeordnete, wie es uns die Altparteien weiß machen wollen. In Wahrheit stopfen sie sich nur die eigenen Taschen voll! Diese gierigen Altparteien kann man wohl nur noch durch eine Revolution beseitigen; dann könnte auch in Folge die Steuerlast für die Bürger wieder sinken.

  • Ja, das ist das übliche Missverständnis, dass Kapitalanlage keine Leistung sei.

    Sei doch so lieb und kläre das Missverständis auf, ich lerne sehr gerne dazu. Also ich empfindet ISIN, Stückzahl und tan im onlinedepot eingeben nicht als nennswerten Aufwand. Ne halbe Stunde arbeiten finde ich deutlich anspruchsvoller...

  • Korrekt, Kater.Ka, die Leistung des Kapitalanlegers besteht darin, auf Konsum zu verzichten und sein Kapital der Produktion zur Verfügung zu stellen.


    Und um zu klären, wer Transaktionssteuer bezahlen soll, muss man schauen, wer von ihr befreit wird:


    "ausgerechnet eine Gruppe planten Deutschland und Frankreich von der Steuer zu verschonen: die Hochfrequenzhändler. [...] Bei dem vorgeschlagenen deutsch-französischen Modell, würden 99 Prozent aller Finanztransaktionen von der Steuer ausgenommen." Quelle:https://boerse.ard.de/anlagest…ransaktionssteuer100.html


    Dabei ging es ursprünglich um die Gefahren, die angeblich oder tatsächlich vom Hochfrequenzhandel ausgehen, ein Geschäftsmodell, bei dem kein Privatanleger mitmischt. Was übrig bleibt ist wieder einmal die nackte Abzocke durch den Fiskus.


    Ich erinnere daran, dass es vor ein paar Jahren noch keinerlei Steuern auf Kursgewinne von Aktien gab, dafür ein Bankgeheimnis, das ohne bestehenden Anfangsverdacht natürlich auch gegen das Finanzamt galt, während dem ehrlichen Anleger, der seine Dividenden deklarierte, sogar noch 3/7 der Dividendensumme als bereits vom Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer von seiner individuell zu zahlenden (Einkommens-)Steuer abgezogen wurde.


    Wie schön für den Staat, dass junge Anleger von der Körperschaftssteuer, die ihre Aktiengesellschaft für sie zahlt, nichts wissen. So freuen sie sich über "nur" 26% Abzug durch der Bank auf Dividenden und Kursgewinne und schlucken bereitwillig neue Steuererhöhungen im Namen einer angeblichen "sozialen Gerechtigkeit", zu der die "starken Schultern" beizutragen hätten.