Schwerbehindertenausweis bei NV-Bescheinigung im Hinblick auf Grundrente ab 2021

  • Schwerbehinderte die eine Steuererklärung abgeben, erklären damit gegenüber dem Finanzamt ihre Behinderung, und weisen diese auch nach.


    Doch was ist mit den Behinderten, die keine Steuererklärung abgeben. Hier erfährt das Finanzamt erst gar nicht das der Steuerbürger eine Behinderung hat.
    Im Einkommensteuergesetz ist im §33b beschrieben, welchen Steuerfreibetrag einen Behinderten zusteht, je nach dem Grad der Behinderung.
    Für die zu erwartende Grundrente ab 2021 muß das Finanzamt nun das steuerpflichtigen Einkommen berechnen, und an die Rentenstelle melden. Dabei wird es doch zu zu hohen steuerpflichtigen Einkommen kommen, weil der Freibetrag nicht mit berechnet werden kann.
    Nach meinen laienhaften Verständnis, sollte der Behinderte das Finanzamt über seine Behinderung informieren, damit diese bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens mit berücksichtigen kann.
    Gruß


    Altsachse

  • Ja, könnte man so machen.


    Ich kann jetzt aber auch nicht ermessen, wie groß der betroffene Personenkreis sein könnte.


    Ggf. sollte man abwarten bis die rentenrechtlichen Voraussetzungen für die Grundrente geprüft werden können (wahrscheinlich Mitte 2021), um unnötige Datenübermittlung an das Finanzamt zu vermeiden. (Falls man da ein Problem sieht.)

  • Hallo Altsachse,


    zum Steuerjahr 2021 werden die Steuerfreibeträge für Behinderte reformiert und im Ergebnis praktisch verdoppelt, nachdem 45 Jahre nichts passiert ist und die Summen nur knauserig auf Euro umgerechnet worden waren.


    Das Problem wird also noch viel mehr Leute betreffen als heute. Wer sich allerdings nie um eien Anerkennung der Behinderung gekümmert hat bzw. Verschlechterungen auch beantragt hat wird Nachteile haben.

    Mit freundlichen Grüßen


    Michael

  • Hallo WeiserRiese,

    danke für Deine Info. Ich hatte bei meinen Finanzamt angefragt, ob bei der Ermittlung unseres steuerpflichtigen Einkommens der Pauschbetrag mit berücksichtigt wird.

    Wir haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung, und geben daher keine Steuererklärung ab. Bei unseren letzten NV-Antrag haben wir die Kopie des Behindertenausweises beigefügt.

    Leider hat das Finanzamt nur ausweichend geantwortet:"Der Behinderten-Pauschbetrag ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Außergewöhnliche Belastungen zu beantragen."

    Nun stellt sich bei uns die Frage, ob wir wegen der bevorstehenden Grundrente, eine Steuererklärung abgeben müssen, damit uns das Finanzamt unser steuerpflichtiges Einkommen korrekt berechnen kann.

    Gruß


    Altsachse