Schwerbehinderte die eine Steuererklärung abgeben, erklären damit gegenüber dem Finanzamt ihre Behinderung, und weisen diese auch nach.
Doch was ist mit den Behinderten, die keine Steuererklärung abgeben. Hier erfährt das Finanzamt erst gar nicht das der Steuerbürger eine Behinderung hat.
Im Einkommensteuergesetz ist im §33b beschrieben, welchen Steuerfreibetrag einen Behinderten zusteht, je nach dem Grad der Behinderung.
Für die zu erwartende Grundrente ab 2021 muß das Finanzamt nun das steuerpflichtigen Einkommen berechnen, und an die Rentenstelle melden. Dabei wird es doch zu zu hohen steuerpflichtigen Einkommen kommen, weil der Freibetrag nicht mit berechnet werden kann.
Nach meinen laienhaften Verständnis, sollte der Behinderte das Finanzamt über seine Behinderung informieren, damit diese bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens mit berücksichtigen kann.
Gruß
Altsachse