Geld oder Grundstück an Sohn verschenken ?

  • Hallo liebe Community,


    ich habe die Möglichkeit, ein großes Grundstück von ca. 1200 qm zu kaufen, das auch in 2 gleichgroße Parzellen unterteilt werden kann.
    Den Eigentümern, einer Erbengemeinschaft aus 4 Personen, ist es allerdings lieber, das Grundstück als Ganzes zu verkaufen.


    Welche Variante wäre für mich /uns die günstigste ?


    Variante A: Ich kaufe das gesamte Grundstück, lasse es parzellieren (Kosten ?) und schenke dann meinem Sohn eine Parzelle, auf der er eine Doppelhaushälfte
    bauen möchte. Ich behalte die 2. Parzelle als Kapitalanlage oder baue selber darauf.


    Variante B: Das Grundstück wird zuerst in 2 Parzellen aufgeteilt; ich schenke meinem Sohn das entsprechende Geld für den Kauf einer Parzelle und ich kaufe die
    zweite Parzelle.


    Für eure Tipps, Ratschläge und weiterführende Aspekte wäre ich sehr dankbar.
    Mit besten Grüßen

  • Wenn ich die Wahl hätte würde ich das komplette Grundstück direkt kaufen. Die Aufteilung wird es nicht billiger machen. So hast du volle Verfügungsmacht und Kontrolle. Was soll schon passieren?

  • Wie sieht es mit der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten aus? Würden die für die zweite Hälfte dann nicht doppelt anfallen?


    Auf der anderen Seite bin ich auch bei Chris: Um es der Erbengemeinschaft möglichst einfach zu machen und zu verhindern, dass sie sich für einen anderen unkomplizierteren Interessenten entscheiden, ist es möglicherweise besser, sofort und am Stück zu kaufen anstatt der Eigentümergemeinschaft noch die Parzellierung aufzubürden. Auch wenn man zusichert die Kosten zu übernehmen sind das zusätzliche Schritte, die Du nicht kontrollieren kannst und die in der Erbengemeinschaft auch immer mindestens doppelt so kompliziert sind.

  • Die Kosten für die Grundstücksteilung trägt in der Regel der Käufer.

    Daher würde ich das Grundstück auch erst danach teilen, da es für den Kaufprozess für alle Beteiligten aufwändiger werden würde.

    2 Kaufverträge und damit zweimal Notartermin und Notarkosten