Spezialfall Kinder und rechtliche Lage für eine Rückkehr

  • Hallo zusammen,


    da ich selbst privat krankenversichert bin, rechnet sich für mich eigentlich nur mein Kind ebenfalls in die PKV aufzunehmen, da nur in diesem Fall mein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil für die PKV meines Kindes erstatten darf. Für Beiträge in die GKV des Kindes darf der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberanteil mehr bezahlen (es gab hier laut Auskunft unserer Personalabteilung eine Gesetzesänderung in 2013).


    Ich frage mich allerdings, wie die rechtliche Lage für die Rückkehr des Kindes in die GKV ist. Sprich bedeutet ein Abschluss einer PKV für das Kind, mit der ich bei deutlich besseren Leistungen auch noch günstiger käme, dass das Kind erst wieder in die GKV wechseln darf, wenn es selbst ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, oder ist für das Kind ein Wechsel zurück in die GKV jederzeit möglich. Leider habe ich bisher zu dieser Frage nur Vermutungen gehört, weiss hier jemand bescheid?


    Viele Grüße


    Markus

  • Hallo Franziska,


    genau meine Frage ist, ob eine Rückkehr des Kindes von der PKV zur GKV funktioniert, oder an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist, wie dies beispielsweise bei Angestellten oder Selbständigen der Fall ist.


    Wie ist hier die Rechtslage?


    VG


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt muss ich auch noch nachfragen.


    @Saidi


    Ich war bisher der Ansicht das Kinder in der privaten Krankenversicherung sein müssen und eine Anmeldung in der GKV nicht möglich ist, wenn ein Elternteil privat versichert ist.


    Was bei mir im nächsten Jahr nämlich so der Fall wäre.

    • Offizieller Beitrag

    "Kinder, die nicht mitversichert sind, weil ein Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze liegt und daher nicht Mitglied der GKV ist."


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/freiwillig-gkv/#ixzz3KxUWPOV4



    Sprich ich könnte das Kind in der GKV anmelden? Weiß jemand was das so round about kosten würde? @krennman haben Sie zu dieser Gesetzesänderung eventuell eine Quelle.


    Mehr hierzu bei: Spezialfall Kinder und rechtliche Lage für eine Rückkehr - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community

  • Saidi:


    Vielen Dank für die Klarstellung


    Henning:


    eine Google Suche hat mir folgende Quelle ausgespuckt:


    http://www.online-pkv.de/pkv-b…eiwillig-gkv-versicherte/


    Zu Ihrer Frage bez. Kosten: Wir bezahlen bei der TK derzeit ca. 156€ für das Kind, was im Anbetracht der PKV Tarife mit erstklassiger Versorgung schon deutlich teurer ist, und wie gesagt der Arbeitgeberzuschuss aus oben genannten Grund nicht gewährt wird, was nochmal ca. 60€ pro Monat an Mehrkosten ausmacht. Daher sind wir derzeit am Überlegen das Kind doch in die PKV zu übernehmen, auch hinsichtlich der Zahnversorgung und gegebenenfalls kieferorthopädischen Behandlung wäre dies sicherlich eine gute Wahl. Es stört allerdings wie gesagt die Tatsache, dass man aus der PKV wie von Saidi erwähnt nicht mehr zurück kann.


    Viele Grüße


    Markus

  • Saidi:


    Noch eine Nachfrage: Ist die Aufnahme eines Studiums gleichzusetzen mit dem Beginn einer Arbeitsaufnahme, oder ist das Kind während dem Studium noch freiwillig versichert?


    Viele Grüße


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Danke @krennman und interessante Fragestellungen ... bin auf die Antwort von @Saidi gespannt.


    Sollten dann in meinen Überlegungen tatsächlich auch eine Rolle spielen.

    • Offizieller Beitrag

    Hier aktuell in NWB gefunden:


    Elterngeld Plus


    Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus in seiner Sitzung am 28. 11. 2014 gebilligt. Damit kann es am 1. 1. 2015 in Kraft treten.Folgende Regelungen sind vorgesehen:Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt.Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.


    Mal im Ernst, dafür musst ja mittlerweile fast ein Seminar machen. Wer soll denn die ganzen Regelungen noch komplett überblicken können ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    sorry, wie immer in Eile, daher knapp:
    Wenn der maßgebliche Elternteil in die PKV geht, fällt das Kind nicht unter die Familienversicherung und ist daher nicht merh versicherungspflichtig => freie Wahl zwischen freiwillig GKV oder PKV.
    Der Beitrag (156€ kommt gut hin, habe ich jetzt aber nicht genau überprüft) liegt LEICHT über den PKV-Preisen, aber nicht dramatisch. Die allermeisten nehmen die Kinder in die PKV mit. Ich kenne aber auch welche, die notorisch PKV skeptisch sind (seit sie selbst drin sind und nicht rauskönnen) und ihre Kinder nicht drin haben wollen. Einen differenzierten Leistungsvergleich kann ich hier nicht liefern.


    Bei erstmaliger Aufnahme eines Studiums gibt es ein einmaliges neues Wahlrecht:
    http://www.finanztip.de/krankenversicherung-fuer-studenten/
    An dieser Stelle sollten mehr Erstsemester die PKV verlassen, als in der Praxis der Fall.


    VG

  • Hallo zusammen,


    auch uns beschäftigt der Wechsel von PKV zur GKV dringend und ich hoffe, hier mit Ihrer Hilfe einige Antworten zu bekommen.


    Folgender Sachverhalt. Mein Kind (19) steht zwischen Schule und Ausbildung/Studium, hat also auch noch keine eigenen Einkünfte, lebt bei mir und meinem Ehemann und war bisher über den Vater (von dem ich seit Jahren geschieden bin) privat versichert. Nun ist der Vater kürzlich verstorben und jetzt steht für mein Kind ein Wechsel zur GKV zur Debatte. Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass mein jetziger Ehemann als Angestellter in der GKV versichert ist und ich bei ihm als Familienmitglied mitversichert bin.


    Nun stellt sich die Frage: Ist dieser Wechsel in unserem Fall überhaupt möglich und wie funktioniert er bzw. wie können wir am besten vorgehen?


    Vielen Dank im Voraus.
    LG JAIA

    • Offizieller Beitrag

    Haben Sie denn schon mal Kontakt mit der Privaten Krankenversicherung respektive der gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufgenommen?

  • Hallo Franziska,


    zunächst danke für Ihre Antwort und den Hinweis. Darf ich denn davon ausgehen, dass mir später trotzdem von Expertenseite eine Antwort gegeben wird bzw. Tipps gegeben werden, nach dem diese wieder zur Verfügung stehen?


    Leider konnte ich bisher noch nichts für uns zutreffendes finden.


    Erstmal liebe Grüße


    JAIA

  • Hallo Henning,


    danke für Ihr Interesse. Nein, wir haben noch keinen Kontakt aufgenommen, zum einen deshalb, da das o. g. Ereignis erst kürzlich eintrat und zum anderen, da ich die beste bzw. exakte Vorgehensweise sofern möglich auch rechtlich abgesichert, gerne vorher wüsste.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Sie können auch bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse anrufen :) ...

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo JAIA,


    das mit der Expertenantwort ist hier so eine Sache. Zunächst einmal: Unsere Redakteure antworten hier unentgeltlich und freiwillig, manchmal sogar mit hohem Rechercheaufwand. Wenn absolut keine Zeit ist (weil z. B. ein Artikel fertig werden muss), oder wo eine Recherche die Grenzen unserer Ressourcen sprengen würde, können das die Redakteure nicht leisten.


    Natürlich versuchen wir, so viel wie möglich zu beantworten, aber möglich ist das aus den o. g. Gründen nicht immer. Daher mag und kann ich nichts versprechen. Selbstverständlich bemühen wir uns - auch wegen unseres Anspruchs als gemeinnütziges Unternehmen - allen Lesern und Community-Mitgliedern möglichst gerecht zu werden.