Hallo zusammen,
da ich selbst privat krankenversichert bin, rechnet sich für mich eigentlich nur mein Kind ebenfalls in die PKV aufzunehmen, da nur in diesem Fall mein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil für die PKV meines Kindes erstatten darf. Für Beiträge in die GKV des Kindes darf der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberanteil mehr bezahlen (es gab hier laut Auskunft unserer Personalabteilung eine Gesetzesänderung in 2013).
Ich frage mich allerdings, wie die rechtliche Lage für die Rückkehr des Kindes in die GKV ist. Sprich bedeutet ein Abschluss einer PKV für das Kind, mit der ich bei deutlich besseren Leistungen auch noch günstiger käme, dass das Kind erst wieder in die GKV wechseln darf, wenn es selbst ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, oder ist für das Kind ein Wechsel zurück in die GKV jederzeit möglich. Leider habe ich bisher zu dieser Frage nur Vermutungen gehört, weiss hier jemand bescheid?
Viele Grüße
Markus