Gebühr für Treuhandauftrag Teilabtretungserklärung Anschlussfinanzierung rechtens?

  • Hallo Community,


    für die Anschlussfinanzierung meiner Immobilie habe ich die Bank gewechselt. Dafür kommt es nun zu einer Teilabtretung der Grundschuld von alter zu neuer Bank.
    Dazu teilt mir meine alte Bank nun mit, fallen Bearbeitungsentgelte für den Treuhandauftrag der Teilabtretung in Höhe von 250,00€ an. Zusätzlich noch Notargebühren und "Bearbeitungsentgelte Urkunde".
    Ich habe bei Finanztip und den Verbraucherzentrale gelesen, dass bestimmte Gebühren laut eines BGH Urteils bei Umschuldung von Immobilienkrediten unzulässig sind. Im Speziellen sind Treuhandaufträge genannt.
    Ist das auf meinen Fall anzuwenden, da es sich ja um eine Teilabtretung handelt?


    Falls ja, wie soll ich vorgehen? Die alte Bank hat der neuen Bank die die Abtretungserklärung bereits übersendet.
    Wen ich der alten Bank nun mitteile, dass ich die Gebühr für den Treuhandauftrag für unzulässig halte und nicht zahlen will, kann sie mir dann noch Steine in den Weg legen, so dass die Ablösung des Kredits (Ende Nov) nicht läuft? Sprich die neue Bank nicht zahlt?


    Sollte ich besser erstmal zahlen und dann versuchen die Gebühr über den Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückzufordern?


    https://www.verbraucherzentral…nun%20zur%C3%BCckfordern.


    https://www.finanztip.de/blog/…bankgebuehr-bei-krediten/


    Danke vorab.

  • -Genau, mit Musterbrief Treuhandgebühr zurückfordern.
    -Notargebühr: Hat das die Altbank gefordert? Oder der Notar selber? Übernimmt häufig die Neubank.
    - Bearbeitungsentgelte Urkunde : wer hat das gefordert? Was soll das sein? Einfach in den Musterbrief mitaufnehmen.


    Es ist erstaunlich das bei klarster Urteilslage die Banken immer noch das fordern. Es widerspricht halt nicht jeder.

  • Danke für Deine Antwort tom70794,


    - Notargebühr hat die Altbank gefordert. Rechnung des Notars liegt bei
    - Bearbeitungsentgelte Urkunde auch die Altbank. Keine Ahnung, was das ist.


    Ich habe keine Rechnung erhalten. In dem Schreiben, quasi eine Info an mich , werden die 3 Gebührenpositionen zum Restsaldo des Darlehns addiert. Die Summe ist dann der geforderte Ablösebetrag, der zum Ablösetag auf das Kreditkonto eingehen muss.
    Dieser Betrag wird dann im Treuhandauftrag an die neue Bank, den ich in CC erhalten habe, gefordert.
    Der Ablösbetrag ist aber höher als der neue Kredit, Die Differenz werde ich selbst leisten..
    Wenn ich nun die geforderten Gebühren einfach nicht überweise und diesen gleichzeitig per Musterbrief widerspreche, ist der Ablösebetrag ja nicht vollständig geleistet.
    Laut dem Treuhandauftrag darf die neue Bank aber nur über die Teilabtretung verfügen, wenn der Ablösebetrag vollständig gezahlt wurde.


    Was kann mich denn da jetzt an Ärger erwarten? Wird die neue Bank auch Stress machen, dass ich die Gebühren zahle, da sie sonst die Teilabtretung nicht bekommen?

  • Du befindest Dich bezüglich der von Dir bewerkstelligten Anschlussfinanzierung konkret des Geldflusses eindeutig in der schwächeren Position Rechtslage hin oder her.


    Wenn Du jetzt wegen der €250.- "Zicken machst",trittst Du eine Lawine zu Deinen Ungunsten los.


    Ich würde wie folgt vorgehen:


    Du wartest bis der Ablösebetrag vollständig geflossen ist.


    In der Zwischenzeit machst Du Dich bezüglich der Rechtslage genauestens(!!) sachkundig(aber bitte nicht a la "ich habe gehört/gelesen")und der dazu gehörigen höchst(sprich BGH)richterlichen Urteile samt Aktenzeichen und Begründungstext.


    Wenn Du dann immer noch der Ansicht bist,daß Du die €250.- unrechtmäßig gezahlt hast,wendest Du Dich an den Ombudsmann der Bank,die Dir den Betrag in Rechnung gestellt hat.


    Die meiner Ansicht und Erfahrung(!!) nach bessere und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreiche Lösung besteht darin,ein persönliches Schreiben dh.keinen(!!) Musterbrief(denn ein solcher signalisiert der Bank,daß Du Dein Anliegen nicht weiter ernst meinst bzw.nicht verstanden hast bzw.nicht argumentativ als Person(!!)darlegen willst/kannst)zu verfassen und dieses an die Leitung des Kundenbeziehungsmanagements zu richten und dieses zu bitten in der Sache zu entscheiden und/oder eine verbindliche Stellungsnahme des Justitiars der Bank beizubringen.


    Damit hast Du dann eine verwertbare Auskunft bezüglich des Rechtsstandpunktes der Bank zur ggfs.weiteren Verwendung in der Hand.


    Ich finde es unverantwortlich Dir selbst gegenüber,vor(!!) Abwicklung der finanziellen Transaktion "aufzumucken" und deren Abwicklung dadurch selbst zu sabotieren.


    Noch ein Hinweis:die von Dir genannten Gebühren dienen zwei Zwecken:a)die Bank hat durch Deine neue Finanzierung einen beträchtlichen und zusätzlichen Aufwand,den sie gegenüber der anderen Bank aber nicht in Rechnung stellen darf,da wiederum das Justitiariat der anderen Bank sich dagegen wehren würde,so daß diese Last dem Kunden aufzubürdet wird und b)der Wechsel des Kunden für die Bank einen Einnahmeverlust bedeutet,denn auch Banken stehen in Konkurrenz zueinander.Dem Kunden wiederum muß klargemacht werden,daß sein "Wechselgewinn" z.B.duch geringere Zinsen in Wirklichkeit gar keiner ist.

  • Erst sollte mit einem juristischen fordernden Schreiben (das angepasste Musterschreiben der Verbraucherzentrale soltte reichen) die Unrechtmässigkeit der 3 Forderungen gegenüber der Altbank bestritten werden.
    Erst deren Antwort (positiv oder negativ) versetzt dich in die Lage weiteres zu tun.


    Denn der Ombudsmann setzt voraus das (mindestens 1 Schriftwechsel der Parteien) die Position klar macht!!!


    Notargebühren eventuell an Neubank weitereichen.

  • Danke Euch beiden!


    Ein gut begründetes Schreiben aufzusetzen ist kein Problem. Das werde ich auf jeden Fall tun.
    Dabei stellt sich mit noch die Frage, ob die alte Bank nicht begründen muss, auf welcher Basis sie die Gebühren erhebt.?
    Muss das nicht in der Entgeldaufstellung bzw den AGBs geregelt sein. Ich würde diese Frage mit in das Schreiben aufnehmen.


    Insgesamt frage ich mich aber , ob es überhaupt zulässig ist, dass die alte Bank Gebühren und Kosten (unabhängig davon ob sie zulässig sind oder nicht) in dieser Art und Weise mit über einen Treuhandauftrag für eine Abtretung abwickeln darf und mich somit quasi "erpressen" kann.?

  • Es ist ganz simpel:


    Frage:warum tun Banken das?


    Antwort:weil sie es können.


    Außerdem:Du wirst nicht(auch nicht quasi)erpreßt.


    Wenn Dir das Vorgehen der Bank nicht gefällt,geh dagegen(anhand der AGB oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) vor,aber so und zum richtigen Zeitpunkt,daß Du nicht den kürzeren ziehst.


    Deine Sichtweise bezüglich dürfen oder nicht dürfen ist insofern naiv,daß Du in der schwächern Position bist,u.a.,weil Du etwas von der Bank willst und nicht etwa umgekehrt.


    Meine Erfahrung beruht darauf,daß ich vor Jahren in einer mit Deiner vergleichbaren Angelegenheit es zuerst selbst mit dem Justitiariat der Bank ERFOLGLOS probiert habe(Ursache:das Justitiariat korrespondiert und telefoniert NICHT mit Kunden),dann habe ich es mithilfe meiner Rechtsschutzversicherung fachanwaltlich probiert:ERFOLGLOS(Ursache:die Bank hat die Fachanwältin mit irgendeinem Lari-Fari "abgebürstet",zum Schluß habe ich es mit dem von mit weiter oben beschriebenen Weg(mit dem Leiter des Kundenbeziehungsmanagements)probiert:in weniger als 24 Stunden(!!)hatte ich telefonisch einen mehr als tragfähigen Kompromiß.Ursache:der Leiter des Kundenmanagements hat gemerkt,daß ich kein Betonkopf bin und hat zu mir wörtlich gesagt:"ich werde unseren Kompromiß der Justitiarin gegenüber als zu exekutieren anordnen"(!!).


    Das heißt im Klartext:Hierarchie in der Bank geht vor Rechtslage und Einmischung von außen.