GKV über "Obligatorische Anschlussversicherung" in Gefahr wegen "ruhender" PKV?

  • Hallo liebes Finanztip Team,



    ich habe eine Versicherungstechnische Frage, die das Thema „Obligatorische Anschlussversicherung“ betrifft. Ich habe ca. eines dutzend Experten und auch einen Anwalt gefragt, habe dazu aber keine Antwort bekommen, die mir wirklich sicher klang.



    Meine Mutter war mehr ca. 15 Jahre PKV versichert, weil Sie Freiberuflich tätig war. Aufgrund der Belastung hat meine Mutter entschieden kürzer zu treten und Ihre Selbstständigkeit komplett aufgeben. Sie hat mehrere Monate einen Job gesucht und war weiterhin PKV versichert.



    Anfang Mai hat Sie einen Job gefunden in einem großen Unternehmen, Vollzeit 40 Stunden und 5 Tage Woche, jedoch nur einen Vertrag über knapp 3 Monate (ein paar Tage weniger als 3 Monate). Bei Ihr wurde Versicherungspflichtigkeit ab dem ersten Tag festgestellt. (Soweit ich weiß wurde diese Tätigkeit als „Berufsmäßig“ eingestuft. Laut Anwalt stimmt das auch. Meine Mutter war aber nicht bei der Agentur „Arbeitslos“ gemeldet und hat von Ihrem ersparten bzw. vom Geld Ihres Mannes gelebt.) Der Vertrag wurde kurz vor Ablauf noch einmal um fast 5 Monate verlängert. Das heißt die gesamte Vertragsdauer ist fast 8 Monate.


    Jetzt zu der eigentlichen Problematik


    Meine Mutter ist seitdem Beginn der Arbeit GKV versichert (sie war bei der Debeka privat und ist mittlerweile bei der Debeka BKK, soweit ich verstanden habe zwei unterschiedliche Versicherungen sind, da die eine ganz normale Gesetzliche Krankenkasse ist). Der PKV Vertrag ist momentan auf dem Zustand „Ruhend“.


    Der Arbeitgeber hat in letzter Zeit Personen, die mehrere Tage krank waren, gefeuert. Da die Arbeit belastend ist, war auch meine Mutter schon zweimal kurzzeitig krankgeschrieben. Die Angst die momentan herrscht ist:



    Kann meine Mutter in der GKV bleiben, wenn sie gefeuert werden sollte? Der Anwalt meinte dazu folgendes: eine normale freiwillige GKV Versicherung ist nicht möglich wegen den fehlenden Mitgliedszeiten. Aufgrund der „Obligatorischen Anschlussversicherung“ könnte Sie jedoch Mitglied bleiben.


    Zu dem Punkt „Ausschlusstatbestände“ habe ich gefragt: Könnte es sein, dass meine nachträglich (oder gar nicht erst GKV kommen kann) da Ihr PKV Vertrag auf „ruhend“ ist? Der Anwalt hat zwar gemeint das ist kein Problem und auch ein Versicherungsmakler denn wir kennen, meinte das.


    Jedoch wirkten beide nicht sicher bei Ihrer Antwort und ich habe die Sorge das meine Mutter deswegen nicht bei der GKV aufgenommen wird, oder nachträglich rausgeschmissen wird.


    Der sicherste Weg wäre wahrscheinlich das „Ruhen“ zu beenden. Der Grund warum wir das bis jetzt nicht gemacht haben ist folgender: Irgendwo ist eine Restangst, dass die GKV meine Mutter gar nicht erst aufnimmt sobald Sie arbeitslos wird. Ohne „ruhender“ PKV müsste Sie in den PKV Basistarif, was ja das „Worst Case“ Szenario wäre.


    Ich habe nun Angst um die Krankenversicherung meiner Mutter und da in den „Ausschlusstatbeständen“ irgendwie ja auch die Thematik PKV thematisiert wird, sorge ich mich sehr.


    (Noch eine wichtge Info: Meine Mutter ist nicht ALG1 berechtigt, falls Sie vorzeitig gekündigt wird bzw der Vertrag auslaufen sollte und auch nicht ALG2, da mein Stiefvater ein gutes Einkommen besitzt)

  • Hallo.


    Bitte noch einmal zum Verständnis:


    Die Beschäftigung war ursprünglich kurzfristig, damit grundsätzlich versicherungsfrei, da aber Berufsmäßigkeit unterstellt wurde, ist Versicherungspflicht festgestellt worden.

    Dann ist der Vertrag verlängert worden und zwar um grob 5 Monate.


    Soweit richtig?


    Damit ist die Kurzfristigkeit seit der Vertragsänderung (Verlängerung) hinfällig, wir reden hier über eine ganz normale versicherungspflichtige Beschäftigung. (Mit allen Konsequenzen.)

  • Hallo,


    vielen Dank für die Rückmeldungen. Es stimmt, die Sachverhalte sind relativ wirr beschrieben, das fällt mir im Nachhinein auch auf. Also genau, der Vertrag war knapp 3 Monate und wurde um 5 weitere Monate verlängert. Also insgesamt ca. 8 Monate langer Arbeitsvertrag.


    Jetzt ist für mich die Frage was passieren würde, wenn meine Mutter entlassen wird oder selber kündigen würde (die Arbeit ist körperlich sehr anstrengend und meine Mutter hat mittlerweile Rückenschmerzen, weswegen sie schon mehrmals beim Arzt war).


    Es gibt ja die Themen "Ausschlusstatbestände der Obligatorischen Anschlussversicherung". Dieses ganze Thema ist für mich ein ziemliches Fragezeichen: Ganz besonders die Themen mit dem "Nachgehenden Leistungsanspruch" und Absicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKVAbsicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKVAbsicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKV"Absicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKV". Die Erklärungen sind sehr kompliziert und verschachtelt beschrieben.


    Meine Mutter wird wenn sie weiterhin Rückenschmerzen hat entweder kündigen oder sie wird vom Arbeitgeber entlassen weil sich die Krankschreibungen häufen (vielen Mitarbeitern schon passiert in den letzten Wochen). Kann das "Ruhen" der PKV Debeka eine "Obligatorische Anschlussversicherung" verhindern? Ich weiß nicht ob das von Bedeutung ist, aber meine Mutter hat Zusatzversicherung geschlossen für die Zeit wo der PKV Vertrag ruht (WKplus, damit sie zb. weiterhin ein Einzelzimmer bekommt und sowas). Meine Mutter würde nach der Kündigung wahrscheinlich erst im Januar wieder einen Job suchen und hat keinen ALG1 oder ALG 2 Anspruch. Sehr ihr einen Hinderungsgrund für die obligatorische Anschlussversicherung?