Was tun mit einem Riester-Bausparvertrag nach Zuteilungsreife wenn das Darlehen nicht benötigt wird?

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau, teizeitbeschäftigt, - wir haben 3 Kinder - hat in 2011 bei der Badenia Bausparkasse einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Um die max.imalen Zulagen zu bekommen, genügt Ihr ein monatlicher Beitrag von 5 EUR. Der Vertrag ist noch mit 2% p.A. Zinsen (und ein Zinsplus bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens um das 3fache der vereinnahmten Zinsen) veranschlagt. Neben den 390 EUR einmaligen Abschlusskosten, sind jährlich 30 EUR Kontoführungsgebühren fällig.


    Das Darlehen, nach Ablauf der 15 jährigen Laufzeit, wird Sie nicht benötigen. Zumal nur ich Eigentümer unserer Immobilie bin und das Darlehen meines Wissens dafür (sie ist ja nicht Eigentümerin) nicht verwendet werden darf. Bis zur Rente sind es noch 19 Jahre, somit ist ein Übertrag in ein Riester-Fondssparplan bei vielen Anbietern nicht mehr möglich (in der Regel werden 20 Jahre Ansparzeit verlangt).


    Ich selbst habe einen Fondssparplan, den ich 1998 abgeschlossen habe (UnionInvest).


    Was würdet Ihr uns empfehlen ohne auf die Riesterzuschüsse zu verzichten? Warten bis 2026 bis der Vertrag Zuteilungsreif und der Zinsbonus greift (dann stellt sich die Frage, was dann zu tun ist), oder sofort übertragen und auf den Zinsbonus verzichten oder doch das Darlehen begünstigend einsetzen?

  • Punkt 1 ist die Kontoführungsgebühren nicht mehr zu zahlen und ab 2017 zurückzubekommen. Da bist Du aber schon dran, richtig? Kontoführungsgebühren Bausparvertrag


    Punkt 2: Die Konditionen erscheinen in heutigen Zeit gar nicht so unattraktiv. Kannst Du das mit dem Zinsplus noch näher ausführen?


    Wobei die Verzinsung bei der 60-Euro-Mindesteinzahlungsbesparung sowieso keine nennenswerte Rolle spielt, weil die Rendite zu 99% (leicht übertrieben) aus der Zulage kommt. Wie viel hat Deine Frau da nach 9 Jahren drin? 2500 €? Welchen Unterschied machen auf die Summe heute 2, 3 oder 4% Zinsen? Hauptsache, die Kosten knabbern nicht zu viel (d.h. im Falle eines Bausparers abgesehen von den Abschlusskosten gar nichts) davon weg.

  • Punkt 1 ist die Kontoführungsgebühren nicht mehr zu zahlen und ab 2017 zurückzubekommen. Da bist Du aber schon dran, richtig? Kontoführungsgebühren Bausparvertrag

    Korrekt, bin ich. Man müsste halt Stand heute davon ausgehen, dass die Kontoführungsgebühr bis zum Vertragsende zu zahlen ist, da es keine höchstrichterliche Entscheidung so schnell geben wird


    Zu Punkt 2: wenn aufs Darlehen verzichtet wird, wird der Zins um den Faktor 3 - am Ende der Laufzeit - mutipliziert.


    Ich vermute auch, dass es an besten ist, den Bausparvertrag trotz aller Kosten bis zu seinem Vertragsende 2026 weiterlaufen zu lassen. Die Frage ist halt: was sind die Optionen für

    mich nach der Zuteilung? Dann sind es nur noch 13 Jahre bis zur Rente und dann nochmal für 150 Euro Wechselgebühr in ??? Wechseln oder einen neuen Riester-Bausparplan beim selben Anbieter, wieder 1,6% Abschlussgebühr, wieder 30 Euro Kontführung nur zu 0,0x% Zins?


    Oder doch gleich wechseln z.B. zu in Fairr (weil DWS und Co bei nur noch 19 Jahren Laufzeit sich sperren)...

  • Ich gehe davon aus, dass irgendwann auch die Badenia die Urteile akzeptiert. Bis dahin solltet ihr dafür sorgen, dass die Verjährung gehemmt wird, um mindestens rückwirkend ab 2017 die Gebühren zurückzubekommen. Das geht dann übrigens auch noch, wenn der Vertrag schon beendet wurde.


    Der Bonus ist natürlich super. Es gibt zwar keine echte 3 * 2% = 6% Jahresverzinsung, weil der Bonus erst zum Schluss gezahlt wird und nicht mitverzinst wird, aber - ohne das jetzt durch Excel gejagt zu haben - 5 % werden es doch werden. Den müsst ihr einfach mitnehmen, denn so groß kann der Vorteil eines Riester-Fondssparplanes oder einer fondsgebundenen Riester-Lebensversicherung von jetzt bis 2026 gar nicht sein, um das rückwirkend für die letzten 9 Jahre aufzuholen. Wenn es überhaupt einen Renditevorteil gibt, denn aufgrund Beitragserhaltungsgarantie in Verbindung mit Niedrigzinsen wird aus Sicherheitsgründen viel zu wenig Kapital in Aktien gesteckt. Und dann noch die Wechselgebühr plus neue Abschlusskosten, nee.


    So oder so wäre die Frage zu klären was passiert, wenn ihr bei Zuteilungsreife das Darlehen nicht abnehmt sondern bis zum Erreichen der Bausparsumme einfach weiterspart. Bei normalen Bausparern geht das auf jeden Fall. Sehr zum Ärger der Bausparkassen, die mit allen möglichen Tricks versuchen die Kunden aus diesen Verträgen zu drängen. Warum sollte das bei Riester anders sein?


    Dann wäre es eine gute Idee, den Vertrag möglichst lange laufen zu lassen. Wenn die Kinder aus dem Kindergeld sind und pro Jahr nur noch 60 € Mindesteinzahlung 175 € Zulage und die Zinsen dazu kommen geht das schön langsam und es fallen viele Zinsen an, die dann zum Schluss alle verdreifacht werden... Lecker!


    (Mag sich jemand von den anderen dazu äußern? Nicht dass ich einen Denkfehler drin habe und total auf dem falschen Dampfer bin...)

  • Hallo Pantoffelheld - besten Dank dafür. Wichtig zu wissen ist, dass der Zinsbonus einen sehr engen Rahmen hat. Man muss den Darlehensverzicht erklären und, dass vor Ablauf der 15 Jahre. Dann gibts für die bisherigen Zinsen eine Verdreifachung.


    Ich lag übrigens zum Basiszins falsch: es sind "nur" 1% p.A.


    Das heißt: ab 2026 gibt es keinen Zinsbonus und offen, ob der noch gilt, wenn man diesen weiterbespart, wie du oben schon schreibst. Ich frage da mal beim ursprünglichen Berater nach, ob man den Vertrag weiter besparen kann.