Verlustverrechnung bei Wertpapiergeschäften

  • Hallo! Leider konnte ich zu meiner Frage keinen passenden Thread finden. Daher hier als neues Thema...


    Ich habe eine Frage zur Verrechnung von Verlusten durch den Verkauf eines Aktienfonds: Nehmen wir an, dass in diesem Kalenderjahr bereits Gewinne durch den Verkauf von Aktien und Dividenden in Höhe von 1000 € angefallen sind. Zum Jahresende soll nun ein schlecht laufender Fond mit einem derzeitigen Verlust von 500€ verkauft werden.


    Fondsverluste können ja mit Gewinnen aus Dividenden UND Aktienverkäufen gegengerechnet werden. Nur bei Aktien gilt die Einschränkung, dass nur Gewinne aus dem Verkauf von Aktien mit Verlusten aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden dürfen.


    Nun meine Frage: was passiert nun konkret beim Verkauf? Werden mir die 500€ realisierter Verlust direkt als Steuergutschrift gutgeschrieben? Oder sind 25% (+ Abgeltungssteuer) von 1000€ dem Verlust gegenzurechnen?


    Danke für eure Einschätzungen! :thumbup:

  • Hallo tannenzapfen34 , willkommen im Forum.


    Das Grundsätzliche steht in anderem Zusammenhang hier https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c73749


    Ansonsten kommt es wie immer drauf an ...


    Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt wurden auf die 1.000 € die 25% + Soli + ggf. KiSt erhoben worden. Beim Verkauf wird (in der Regel) direkt die Steuer auf die 500 € erstattet, also im Beispiel die Hälfte des seinerzeit erhobenen Betrags. Ich hatte auch schon zumindest einen Fall bei dem erst zum Jahresende eine Ausgleichsbuchung durchgeführt wurde, kann mich an die konkrete Konstellation gerade nicht mehr erinnern.

  • Danke für die schnelle Antwort und den Link!


    Ganz vergessen: der Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft.


    Was meinst du mit "der Hälfte des seinerzeit erhobenen Betrags"?

  • Die Hälfte der "seinerzeit erhobenen" Steuern auf die 1.000 € Gewinn.

    Warum nur die Hälfte? Wird nicht die gesamte Abgeltungssteuer (inkl. Soli + KiSt) auf die 500€ Verlust angerechnet? Also circa 278€ Steuern - 500€ Verlust = 222€ Überhang, die wieder erstattet werden?

  • Wenn wir mal von hinten anfangen: Nach der Steuererklärung, in die alle Steuerbescheinigungen einfließen, wird auf den dann verbleibenden Gewinn Steuer erhoben.


    Dies immer auseinander halten. Es werden auf der einen Seite Gewinne und Verluste saldiert, auf der anderen Seite die jeweils darauf entfallenen Steuern. Nicht vermischen.


    Das ist übrigens ein verbreiteter Irrtum bei "etwas bei der Steuer absetzen". Dabei werden i.d.R. Einkünfte reduziert, die Steuer reduziert sich nur anteilig über den Steuersatz.


    In Deinem Beispiel stehen am Ende 500 € Gewinn, darauf wird die 25 +x % Steuern erhoben. Im ersten Schritt waren es 1.000 € Gewinn, auch darauf wurden die 25 + x % Steuern erhoben. Entsprechend werden auf den Verlust auch nur 25 + x % Steuern erstattet.

    Warum nur die Hälfte?

    Da in Deinem Beispiel der Verlust die Hälfte des ursprünglichen Gewinns war wird eben auch nur die Hälfte der Steuer erstattet.

  • Danke! Es war einfach ein Denkfehler meinerseits... Es vermindert sich also lediglich der zu versteuernde Kapitalertrag um den realisierten Verlust. Eigentlich ja auch logisch!