Direktversicherung vor 2005

  • Hallo,

    wäre schön wenn ich zu der o.a. Frage eine Antwort erhalten würde. Bei eine Kapitalabfindung fällt die 120er Regel an. Bei einer Rente müsste normalerweise die Rente besteuert werden und das Lebenslang. Spielt hier die neue Regelung mit den 159,25 € eine Rolle? Und ist das mit der Rentezahlung und dem KV Beitrag so richtig?

    Danke für eine Rückmeldung.


    Viele Grüße


    Rainer Hannig

  • Hallo.


    Hinsichtlich der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung gilt bei Kapitalauszahlung:

    Summe ÷ 120 = Beitragsbemessungsgrundlage für KV/PV.

    Alternativ wäre die laufende Rente die Bemessungsgrundlage.


    In beiden Fällen gilt:

    Ist der Betrag nicht höher als 5% der monatlichen Bezugsgröße fallen weder Beiträge zur Kranken- noch zur Pflegeversicherung an. (Aktuell 159,25 Euro, 2021 wahrscheinlich 164,50 Euro.)


    Obacht: Hinsichtlich der Krankenversicherung handelt es sich um einen Freibetrag, für die Pflegeversicherung ist es eine Freigrenze. (Ein wichtiger, ggf. schmerzhafter Unterschied.)