Gebührenrückersttung bei Krediten auch bei Provision???

  • Hallo
    wir haben bzgl. ein Hauskauf ein Kredit über die Volksbank bekommen.
    Uns wurde lediglich Provision im Vertrag aufgenommen. Meine Frage bzgl. RÜCKERSTATTUNG. ?.. ist dies auch bei der Provision beim Kredit möglich????
    vielen dank
    Familie Zeycan

  • Hallo liebes Team,
    es handelt sich bei einem Darlehnsvertrag. Dort wurde uns: eine einmalige Abstandsprovision von 2% auf den endgültigen Darlehnsbetrag berechnet.
    Ich hoffe mit dieser Information können Sie uns weiter helfen.
    Danke im voraus
    Familie Zeycan

  • Ohje, ist das der Begriff, der verwendet wurde? Wir haben hier ja mittlerweile schon an die 20, 30 Benennungsvarianten gehört. Und bei jeder nachprüfen müssen, ob es sich um eine Kreditgebühr handelt.


    Steht denn etwas im Vertrag zur Gegenleistung dieser Gebühr? Also z. B. eine Auflistung, was damit alles abgedeckt ist?

  • Ich hab mal gegoogelt:


    Abstandsprovision = Gebühren für ein nicht in Anspruch genommenes Bankdarlehen. ( Nichtabnahme-Entschädigung )


    Meiner Meinung nach kann man diese Gebühr nicht mit einer Bearbeitungsgebühr gleichsetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte es nachzurechnen sein, ob diese Gebühr bezahlt wurde oder nicht.


    Www.Zinsen-berechnen.de

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo
    hab grad unser vertag in der Hand. Da steht unter "Sonstige Kosten", "einmalige Abstandsprovision von 2% auf den endgültigen Darlehnsbetrag, höchstens 1400€."


    Hoffe das Sie uns mit dieser Information weiter helfen können.


    Gruß Familie Zeycan

  • Nachfolgendes Zitat macht den Begriff der *Abstandsprovision* und deren Nutzen für die Banken noch etwas deutlicher und
    ich bleibe bei meiner Meinung, dass dies nichts mit einer Bearbeitungsgebühr zu tun hat.


    << Nichtabnahmentschädigungen grundsätzlich nicht zu beanstanden
    Im Kreditbereich durchaus üblich ist die Praxis, dem Kunden eine Gebühr für die Nichtabnahme eines Darlehens zu
    berechnen für den Fall, dass dieser es sich kurz vor Auszahlungsreife wieder anders überlegt. Mit einem derartigen Fall
    beschäftigte sich das Oberlandesgericht Köln im Jahre 2004: Eine Bank gewährte einem Kunden einen Kredit in Höhe von (damals) 120.000 DM, welcher zur Ablösung eines Festzinsdarlehens vom September 1998 bestimmt war.
    Das Kleingedruckte der Darlehensvereinbarung enthielt eine Passage zur Fälligkeit einer einmaligen Abstandsprovision in Höhe von 1,5 Prozent der Kreditsumme für den Fall, dass das Darlehen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird.
    Der besagte Fall trat ein und die Bank verlangte von dem Kunden einer Abstandsgebühr von etwa 10.000 DM. Entsprechende Klauseln sind der Auffassung des Kölner OLG folgend rechtlich nicht zu beanstanden und verstoßen auch nicht gegen das Transparenzgebot. Die Vertragsklausel, "Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei wesentlich niedriger oder höher oder überhaupt nicht entstanden", hielt das Gericht ebenfalls für nicht angreifbar. Eine Nichtabnahmeentschädigung ist als eine Aufwandsentschädigung für die Bank anzusehen, bei deren Berechnung
    die Verwaltungsaufwendungen des Bankinstituts, die im Rahmen der Darlehensverhandlungen und -vergabe anfallen, sowie optional ein Risikozuschlag anzusetzen sind. Der Risikozuschlag muss sich wiederum am Risiko des zugrunde liegenden Darlehensvertrages orientieren. Einfach ausgedrückt bedingen eine gute Kreditnehmer-Bonität und eine entsprechende Werthaltigkeit des Beleihungsobjekts einen niedrigeren Zuschlag.>>