Versorgungspunkte

  • Hallo,

    die Höhe der Zahlungen an den Ex Partner wird ja bei der Scheidung festgelegt.

    Was aber passiert wenn der Ex- Partner neu heiratet ?

    Stehen diesem dann trotzdem noch die Zahlungen durch die Zusatzversorgungskasse zu oder kann man diese Zahlungen einstellen lassen?

    Wenn ja wie ist in diesem Fall die Vorgehensweise?

    Leider finde ich keine eindeutige Antworten im Netz.

    Vielen Dank

    Mfg

  • Hallo.


    Der Versorgungsanspruch aus den übertragenen Anwartschaften stellt keinen Unterhaltsanspruch dar, sondern folgt der Idee, dass Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, geteilt werden wie Zugewinn. Daher hat die Wiederheirat keinen Einfluss.