neue Solaranlage - bin schon Kleinunternehmerin: wie kann ich den Umsatzsteuerpflichtigen Modus nutzen?

  • Liebe Finanztipper*innen,

    ich bin als Kleinunternehmerin tätig, habe also im Jahr bisher (immer deutlich) unter 17.500 Euro Umsatz und stelle meine Rechnungen netto, also ohne Umsatzsteuer.

    Nun habe ich eine Solaranlage gekauft. Nachdem ich den tollen Artikel von Ines gelesen habe, weiß ich nun, dass es für mich sehr viel günstiger wäre, wenn ich die Anlage als Umsatzsteuerpflichtige führe, also nicht den Kleinunternehmensmodus wähle.

    So weit - so gut.

    Wie bekomme ich es hin, jetzt, mitten im Finanzjahr, mein Kleinunternehmertun aufzugeben und zur Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerin zu werden? Muss ich dann für alle Rechnungen nachträglich Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen? Diese Beträge müsste ich selber bezahlen. Die Rechnungen aus z.B. März 2020 kann ich ja wohl nicht nachträglich ändern und der Kundschaft nochmal 19% MwSt. abfordern.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

    1000Dank und herzliche Grüße

    Sonne20

  • Hallo,


    da rechne erstmal aus, was in deinem Fall tatsächlich günstiger ist!


    Ein Umstieg geht immer nur für ein ganzes Steuerjahr. Bereits gestellte Rechnungen sind prinzipiell nicht änderbar. Liefert man an Unternehmen, ist da möglicherweise was drin, da denen die USt egal ist (durchlaufender Posten). Ansonsten sind alle von dir gestellten Rechnungen dieses Jahres umsatzsteuerpflichtig. Woher die Kohle kommt, ist dem Finanzamt vollkommen egal. Zudem darfst du dann auch monatliche USt-Voranmeldungen machen. Viel Spaß.


    Noch ein Punkt: mit USt wirst du für Privatkunden teurer...

    Mit freundlichen Grüßen


    Michael