Zur Situation: Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Er hat keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Frage: Kann dadurch der Arbeitgeberanteil gefährdet sein? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Oder liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den AG-Anteil zu zahlen?
AG-Anteil und Krankentagegeld
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Hallo,
zunächst vorab: Kein Krankentagegeld als PKV-Vollversicherter abzuschließen halten wir für grenzwertig fahrlässig, es sei denn, man ist sehr vermögend.
Den AG-Anteil zur Hauptversicherung (ambulant, stationär, Zahn) erhalten Sie völlig unabhängig vom Krankentagegeld. Eine andere Regelung wäre mir nicht bekannt. Wenn Sie kein KTG haben, erhalten Sie darauf natürlich auch keinen AG-Anteil.
Woher rührt Ihre Vermutung?
BG
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Ein Versicherungsberater hat dies geäußert
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Ein nach §34e zugelassener Versicherungsberater?