Wechsel von bisex-GKV-Zusatz in Beihilfetarife

  • Aktuell zur GKV bestehen PKV-Zusatztarife, bisex, für Stationär und Zahn nach Art der Lebensversicherung mit Altersrückstellungen. Keine Anwartschaften.


    Die PKV schreibt: „Übergang von Zusatz- in Vollversicherung: Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Gesundheitsangaben erforderlich. Diese Prüfung erfolgt nach den Regeln des Neugeschäfts.“ (Unisex)


    :?:Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?


    PS: Die AVB sprechen nur vom üblichen Wechsel in gleichartige Tarife gem. §204 VVG. Die Tarifbedingungen bei Stationär-Zusatz erlauben nur eine Kombination mit „einem Tarif für stationäre Heilbehandlung ohne Anspruch auf Aufbau eines Übertragungswertes versichert“.

  • Vollversicherung (inkl. Beamten-Restkosten) und GKV-Zusatzversicherungen sind nicht gleichartig - § 204 VVG läuft ins Leere - Vergleiche auch § 12 KVAV!

    Ausnahme wäre eine Option im sinne einer klaren Aussage - die wird es nicht geben!