LV steuerpflichtig?

  • Hallo zusammen!

    Es geht um:.......

    Lebensversicherung 1989 bis 02/2021


    ...abgetreten 1998 als Sicherung einer ETW,- vermietet als Kapitalanlage.


    Beleihung 100%, ohne Tilgung, Abzug von Werbungskosten bei selbst. Tätigkeit

    Versicherungssumme 169.000 DM - Darlehen 309.000 DM


    Rückzahlung des Immobiliendarlehens aus Eigenmitteln 08/2020, Rückerhalt der Police


    Muss ich nun Anfang nächsten Jahres für die Ausschüttung der LV einen Steuerbescheid befürchten?


    vielen Dank für euer Interesse

    Andreas

  • Hallo Andreas,


    da hast Du in der Tat etwas zu befürchten: "Eine schädliche Verwendung liegt dann vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird. Dies hat zur Folge, dass die Beiträge an die Versicherung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig und was noch mehr ins Gewicht fällt, die erzielten Überschüsse aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig." ehttps://www.haufe.de/finance/s…cherungen_190_137062.html


    Bei der in Frage stehenden Summe lohnt es sich aber auf jeden Fall professionellen Rat einzuholen.


    Viel Erfolg! Guido