Hallo Community!
Folgender Text ist wohl nach dem USA Urteil überholt: "Sollte sich herausstellen, dass Daimler unzulässige Funktionen in der Software verwendet hat, die den Abgas-Ausstoß im normalen Straßenverkehr senken, dann liegt darin ein Sachmangel. Deshalb können Sie als betroffener Fahrzeug-Käufer Gewährleistungsansprüche anmelden". Es geht um einen GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651) Bj 2016, gekauft bei Mercedes-Partner 1`2017. Habe ich da "Schadensersatzansprüche" gegenüber MB oder ist das in Deutschland nicht möglich?
Danke für die Hilfe/den Rat
Dietmar