Alles anzeigenGerne:
Eine der Voraussetzungen für die Ausgabe einer Kreditkarte besteht darin,daß die Bank Dir einen Dispokredit eingeräumt hat(normalerweise ca.das 2-3fache Deines Netto-Lohneingangs).
Der Verfügungsrahmen Deiner Kreditkarte beträgt in der Regel 50 Prozent Deines Dispos.
Du darfst den Dispo aber nur über ca. 3-6 Monate ununterbrochen ausschöpfen,danach wird er Dir gekündigt und dein Konto muß im Haben geführt werden.
Demnach muß bezogen auf die zeitliche Begrenzung Deines Arbeitsvertrages der Algorithmus der Bank befürchten,daß Du aufgelaufene Verbindlichkeiten durch Dispo und Kreditkarte nicht zurückführen kannst.
Nach dem Verständnis der zugrundeliegenden Regularien("Basel 2 und 3")sind die dargestellten Mechanismen dazu da,den Kunden vor einer ihn zugrunde richtenden Schuldenspirale zu bewahren,und zwar mindestens(das läuft über eine verbindliche Selbstauskunft mit entsprechenden Nachweisen) so lange er nicht in einer unkündbaren Stellung ist und ein akzeptables Einkommen hat.
Fazit:Du bist ein in den Augen des für die Bank geltenden Algorithmus ein zu unsicherer Kunde.
Meine Ausführungen beziehen sich Auskünfte des Filialleiters meiner genossenschaftlichen Bank,die ich im Laufe der Zeit erhalten habe.Andere Banken werden davon ---wenn überhaupt----nur minimal abweichen.
Du mußt begreifen,daß nur der gläserne Kunde für eine Bank ein guter Kunde ist.
Arbeite selbst in einer Genossenschaftsbank und kann die gemachten Aussagen so 0,0 bestätigen.