Kindergeld zurückzahlen-Ausbildungsvergütung im 3.Lj zu hoch

  • liebe Community,


    Ich wurde von der Familienkasse nach meiner Ausbildung in der Pflege angeschrieben.

    In zwei Ausbildungsjahren hätte ich zu viel verdient und müsste das gesamte Kindergeld aus zwei Jahren zurückzahlen.

    Dies war 2007, 2008.

    Aufgrund von Nachtarbeit, Feiertagsarbeit und Wochenenddiensten war ich über dem Satz, was man verdienen darf.


    Das Geld habe ich natürlich zurück gezahlt, da mein Widerspruch nicht anerkannt wurde.


    Kennt sich jemand damit aus?


    Gibt es denn hierzu ein Urteil, eine Rechtsprechung oder Sonstiges?


    Würde mich über Informationen freuen.

  • Hallo Anke36 , also im Grunde genommen musst du einfach deinen Verdienst zusammen rechnen. Davon darfst du noch Werbungskosten (920 €) abziehen und wenn du dann unter 8.004 Euro lagst, war alles gut.

    Seit 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert. Aber für 2007 und 2008 gilt noch diese alte Regelung.

  • vielen Dank für die Info,

    Schade dass es nicht rückwirkend gilt, aber so ist es nun mal mit neuen Gesetzen.

    Finde es aber richtig, dass das Gehalt in der Ausbildung jetzt keine Rolle mehr spielt.

    Dankeschön :)

  • Damals (Oh, jetzt klinge ich wirklich alt.) musste ich auch Einspruch einlegen, weil die Familienkasse im ersten Anlauf überhaupt keine Werbungskosten berücksichtigt hatte. Konnte sich der Sachbearbeiter aber auch nicht erklären, warum die im ersten Bescheid unter den Tisch gefallen waren.