Voll erwerbsunfähig mit 34, was nun?

  • Liebe Finanztip Community,


    ich habe heute ein Thema über das es nicht so leicht ist zu schreiben.


    Leider konnte ich über die Infos von Finaztip meine "speziellen Finanzfragen" nie endgültig klären, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin seit 4 Jahren und momentan ein Klageverfahren läuft, da die BU Versicherung nicht zahlen will.
    Ich bin leider seit 10 Jahren chronisch erkrankt und es ist überhaupt noch nicht klar, ob ich nochmal ins Erwerbsleben einsteigen kann aufgrund der gesundheitlichen Situation.


    Mir wäre sehr geholfen, wenn ihr die Frage beantwortet, was ich als Erwerbsminderungsrentnerin denn tun kann und darf, um mir noch ein finanzielles Polster fürs Alter anzulegen.

    Durch die Erkrankung (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1, Wohnungsaufgabe, Trennung, Arbeitsvertrag beendet) musste ich von meinen Rücklagen leben, da die Lohnersatzleistungen nicht ausreichend waren und die BU Versicherung bisher nicht zahlt.


    Ich musste vieles aufgeben, in sozialer und finanzieller/ materieller Hinsicht große schöne Wohnung gegen kleine bezahlbare Wohnung getauscht, Autoverkauf, Arbeit, Verträge etc gekündigt und mich auf das Nötigste beschränkt. Versuche trotz allem wieder ein finanzielles Polster auf einem Tagesgeldkonto aufzubauen.


    Wenn das Klageverfahren aufgrund der Berufsunfähigkeit (welches seit 2 Jahren bereits läuft und sehr zermürbend ist) positiv ausgehen sollte, stünde mir ja gegebenenfalls eine Rückerstattung zu.
    Ich möchte es gerne als Vorsorge für mein Alter/ Zukunft nutzen, weiss aber nicht ob dies möglich ist in meiner speziellen Situation und kenne auch niemanden, der genauso betroffen ist.


    Welche Probleme wären zu erwarten, wenn ich Geld in ETF anlegen würde?

    Bestünde die Gefahr, dass dann meine EU - Rente gestrichen/ gekürzt wird, da es eine Versicherungsleistung der Sozialversicherung DRV Bund ist?


    Wäre eine Immobilie (Eigentumswohnung) sinnvoller ?


    Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könnt.:)


    Viele Grüße

  • Hallo.


    Erst einmal Entwarnung!

    Hinzuverdienst im Sinne einer Erwerbsminderungsrente ist: Arbeitsentgelt (aus einer abhängigen Beschäftigung), Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit, also was im Steuerbescheid als Einkommen aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit auftaucht) bzw. Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld I,...)


    Also gefährdet der ETF da nichts. :thumbup:

  • Hallo Anke,


    mich wundert und freut es, dass anscheinend in deinem Alter die EM-Rente zum Leben ausreicht. Tut sie es nämlich nicht, dann stellt sich die Frage wie geht es weiter: Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII zur Aufstockung. Letzteres ist wie Hartz-IV ohne Verpflichtung sich zu bewerben. Leider auch mit den Hartz-IV-üblichen Einschränkungen wenn Vermögen da ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    Michael

  • Hallo Anke,


    mich wundert und freut es, dass anscheinend in deinem Alter die EM-Rente zum Leben ausreicht. Tut sie es nämlich nicht, dann stellt sich die Frage wie geht es weiter: Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII zur Aufstockung. Letzteres ist wie Hartz-IV ohne Verpflichtung sich zu bewerben. Leider auch mit den Hartz-IV-üblichen Einschränkungen wenn Vermögen da ist.

    Guten Abend,


    Ja, ich bin auch sehr froh, dass die EU Rente zum Leben ausreicht und ich nicht die sogenannte "Aufstockerleistung" über Sozialamt etc beantragen muss.

    Ich habe 19 Jahre Rentenpunkte "erwirtschaftet", sogar noch gearbeitet bis gar nichts mehr ging gesundheitlich.

    Allerdings hatte ich auch zwei betriebliche Altersvorsorgen bei den letzten beiden Arbeitgebern und hatte dort damals meinen Eigenbeitrag freiwillig erhöht, sodass der Arbeitgeber auch seine Einlage erhöhte. Allerdings wusste ich nicht, dass eine Betriebliche Altersvorsorge auch im Falle einer EU-Rente greift.


    Ich würde dies jedem der die Möglichkeit der betrieblichen AV hat, empfehlen.


    Da ich die Aufstockung zum Glück nie beantragen musste, weiss ich nur von anderen wie schwer es ist diese zu erhalten.

    In einem Fall eines Bekannten wurde die Aufstockung abgelehnt, da er Pflegegeld wegeb Pflege eines Angehörigen erhält.