ETF als Geldanlage für Kinder: Steuerlast und Familienversicherung

  • Hallo,


    ich überlege für mein Kind einen großen Betrag (200.000 EUR) in ETFs anzulegen. Die Anlage soll im Namen des Kindes erfolgen.


    Ich habe folgende Fragen diesbezüglich:

    • Mit welcher Steuerlast ist dabei zu rechnen?
    • Ist die Familienversicherung gefährdet und muss sich das Kind privat versichern?
    • Ist ein thesaurierender oder ein ausschüttender ETF sinnvoll?
  • Moin,


    als Steuerlast kannst du bei kleineren Beträgen für dein Kind eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Bei einer größeren Summe (wie deiner) muss man (Im Namen deines Kindes) meines Wissens nach eine Steuererklärung machen. Natürlich erst dann wenn man die ETFs verkauft.


    Als ETF ist ein ausschüttenderer sinnvoller, da man hier die Dividenden jedes Jahr bekommt und nicht erst am Ende, wenn man verkauft.


    Hoffe ich konnte helfen. Grüße

  • Moin,

    bei der Höhe dürftest du keine NV-Bescheinigung bekommen. Aber trotzdem den Sparerpauschbetrag angeben (801,-).

    Ob thesaurierend, oder ausschüttend ist eher eine Frage des Ziels. Wenn daraus ein laufender Cashflow generiert werden soll, dann ganz klar Ausschüttung.

    Wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht, ohne, dass das Geld benötigt wird, ist hier im Forum eher die Tendenz zu thesaurierenden ETF

  • bei der Höhe dürftest du keine NV-Bescheinigung bekommen.

    Sehe ich anders, da bei der NV nach Einkünften gefragt wird. Da bei einem Thesaurierer aufgrund der derzeit niedrigen Vorabpauschale ein Millionenbetrag unter dem Pauschbetrag bleibt ist das mMn kein Problem. Beim Ausschütter mit 2 -3 % kommt man auf 4.000 - 6.000 €, das wäre zumindest in den ersten Jahren steuerlich hinsichtlich der NV kein Problem, liegt dann über dem genannten Betrag nach SGB.


    Referat Janders: Ich bin nach Lektüre des Gesetzestextes unsicher. Aus Abs. 2 i.V.m. Abs.6 würde ich interpretieren, dass die Familienversicherung zumindest bis zum 18. Geburtstag nicht entfällt

  • Das Thema hatten wir hier gerade vor einigen Tagen: http://www.finanztip.de/commun…%BCbertrag-an-die-kinder/


    Hier mein Versuch, die Antworten auf einen Bierdeckel zu bekommen:

    Es gibt drei relevante jährliche Werte:

    1. Sparerfreibetrag 801 € Kapitalerträge -> Freistellungsauftrag bei der Bank

    2. Familienversicherung 3185 € Einkommen (2020, siehe oben)

    3. Steuerfreies Existenzminimum = Grundfreibetrag 9408 € Einkommen (2020) -> NV-Bescheinigung vom Finanzamt an die Bank. Die NV-Bescheinigung sorgt für eine steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen über die 801 € hinaus. Wenn Du die nicht hast, kannst Du Dir über eine Steuererklärung für Dein Kind das Geld zurückholen.


    Strategie: Mit den Kapitalerträgen möglichst nahe an das Limit der Familienversicherung (FV) kommen, um in der Zeit des Kindergeldbezuges möglichst viel steuerfreie Einnahmen zu erzielen ohne die Familienversicherung aufzugeben (insg. 25 Jahre * 3185 € = ungefähr 80.000 € nach heutigen Zahlen).

    Vorgehen:

    1. So viele Ausschütter kaufen (natürlich mit automatischer kostenloser Wiederanlage) um mit den Ausschüttungen (Dividenden) sicher unter der FV-Grenze zu bleiben. Beim MSCI World kannst Du mit 2-3 % jährlichen Ausschüttungen rechnen. Je nach Deiner Komfortzone landest Du bei einer Anlagesumme von 100.000 bis 150.000 € in Ausschüttern.

    2. Mit dem Rest Thesaurierer kaufen. Achtung: Auch hier fallen seit 2018 jährliche steuerliche kalkulatorische Einnahmen an durch die Vorabpauschale. Die Höhe der Pauschale hängt aber am Zinsniveau und fällt daher im Moment sehr gering aus.

    3. Wenn sich anbahnt, dass die FV-Grenze erreicht wird, rechtzeitig vor der Ausschüttung in der entsprechend notwendigen Höhe Ausschütter verkaufen und durch Thesaurierer ersetzen. Ich nehme an, dass die Höhe der Ausschüttung von den Fondsgesellschaften rechtzeitig vorher bekanntgegeben wird.

    Das war entweder ein großer Bierdeckel oder ein sehr eng beschriebener...


    Man könnte auch noch durchrechnen, ob es sich nicht doch noch lohnt, die FV-Grenze zu überspringen und Richtung Grundfreibetrag zu gehen und die dann notwendige eigenständige Krankenversicherung des Kindes in Kauf zu nehmen. Die Kosten der Versicherung kann man ja steuerlich auch noch geltend machen, so dass es am Ende finanziell sogar neutral sein könnte. Damit sich das lohnt brauchst Dein Kind auf jeden Fall deutlich mehr Vermögen als 200.000 €. Das Kindergeld müsste man ab 18 auch noch im Blick behalten (Freigrenze ist dann der Grundfreibetrag, darüber gibt es keins mehr). Aber wer weiß wie sich der MSCI World in den nächsten 18 bis 25 Jahren entwickelt und welche Überlegungen dann eine Rolle spielen?


    Viele Grüße, Guido

  • Meine Bemerkung zur Einkommensgrenze bezog sich auf das Kindergeld, nicht auf die Krankenversicherung. Aber wenn ich näher hinsehe glaube ich, dass ich da nicht mehr auf dem "allerletzten" Stand war. Seit dem Jahr 2012 scheint das Einkommen des Kindes für die Berechtigung auf Kindergeld keine Rolle mehr zu spielen.


    Aber laut https://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/: "Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergeldes als eigenes Einkommen angerechnet. (...) Bei volljährigen Kindern gilt das gesamte Kindergeld als Einkommen des Kindes. (...)"