Selbst gekündigt weil Job in Aussicht - ALG 1 Sperre vermeiden?

  • Hallo liebe Experten,


    ich habe mein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis zum 30.09. selbst gekündigt, denn ich möchte perspektivisch ein eigenes Business gründen. Soweit ist es allerdings noch nicht. Deswegen möchte ich ALG I beantragen. Ich habe auch private Rücklagen für das Vorhaben. Doch ohne ALG werde ich mich nicht finanzieren können.


    Um nun drei Monate Sperrfrist zu vermeiden, möchte ich darstellen, dass ich eine andere Stelle in Aussicht habe. Dazu habe ich diesen tollen Artikel gefunden:


    https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/#c10978


    Dort steht:


    Zitat

    Aussicht auf neue Stelle - Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat (LSG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2012, Az. L 2 AL 49/09). Die Agentur für Arbeit darf keine Sperrzeit verhängen.

    Meine Frage: Wie kann man glaubhaft nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle nachweisen? Gibt es Erfahrungen, welche Nachweise, Dokumente oder Formulierungen dazu geeignet sind?


    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    Don


    https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/