CO2-Abgabe ab 01.01.21

  • Anika S.


    Zum 01.01.21 wird die CO2-Abgabe eingeführt. Es gibt hier eine gute Zusammenstellung der Auswirkungen https://www.finanztip.de/blog/…-mehrkosten-zu-vermeiden/


    Auf den Seiten der Strom- und Gasrechner wird nicht darauf eingegangen und diese Rechner sind insoweit falsch, da die tatsächlichen Kosten 2021 anders sein werden.


    Mir fehlen die Aussagen zu
    Was passiert bei Ökogasanbietern? Bin ich dort von der Steuer befreit, da ich sowieso schon für die CO2-Kompensation bezahle?
    Ist es richtig, dass die Stromanbieter nicht unter die CO2-Abgabe fallen, da sie schon am Emissionshandel teilnehmen, und damit Strom dadurch nicht teurer wird?
    Ist es ferner richtig, dass die EEG Umlage sinkt und damit der reale Strompreis niedriger sein wird - ich lese da von1,7 - 2 Cent / kWh?


    Wäre nett wenn die Redaktion das auf den entsprechenden Seiten einpflegt. Könnte auch für den Newsletter interessant sein.


    Ich nerve gerade einige Energieanbieter mit der gleichen Frage, stoße bei den entsprechenden Mitarbeitern meist auf Unverständnis was ich da frage ...


    Entega sagt z.B. "Laut aktueller vorliegender Information ist unser Ökogas und Ökostrom von dieser Steuer befreit da es sich um wie bereits genannt um Co2 neutralen Strom oder Gas handelt. Sollte der Gesetzgeber dies eventuell ändern werden Sie sofern Sie Kunde sind von uns natürlich darüber informiert." Damit kann ich aber nicht so richtig was anfangen.

  • Klar, wenn Du Dich meines liebenswürdigen Stils bemächtigen möchtest ;) Anfrage lief über Chat.


    Guten Tag. können Sie mir zum Thema CO2-Abgabe ab 01.01.21 helfen? Ich möchte zum 01.01. zu Ihnen wechseln. Laut Webseite sind in der Preisgarantie neue Abgaben nicht enthalten. Die CO2-Abgabe wird neu eingeführt. Muss ich die dann bezahlen oder nicht, da Sie ja angeblich Ökostrom bzw. - gas anbieten.

  • Hallo Kater.Ka ,

    Hinweise zum CO2-Preis werden in alle Ratgeber integriert, sobald die Verordnung zur Berechnung des Preises vorliegt. Wie wir im Newsletter berichtet haben, haben auch noch nicht alle Versorger den CO2-Preis in ihre Angebote eingepreist, sondern wollen das, wenn besagte Verordnung vorliegt. Nichtsdestotrotz gibt es im Ratgeber zur Zusammensetzung des Gaspreises Informationen zum Thema auch bei Heizöl und Fernwärme.


    Strom unterliegt dem EU-weiten Emissionshandel. Das ist richtig. Für Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken zahlen die Betreiber seit 2013 für Emissionszertifikate, die den Strom aus diesen Kraftwerken teurer machen. Das sieht der Verbraucher aber nicht auf der Stromrechnung, sondern die Kosten für die Emissionszertifikate stecken in den Beschaffungskosten für Strom.

    Der nationale CO2-Preis gilt nicht für Strom, sondern nur für fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, also Erdgas, Heizöl, Fernwärme - sofern Gas, Kohle oder Öl verbrannt werden - , Diesel und Benzin.

  • Hallo Frau Rutschmann,


    meiner Meinung nach haben Sie die Frage noch nicht beantwortet. Daher möchte ich die Frage nochmal mit konkretem Bezug auf Ökogas stellen:


    Wird bei Ökogas die CO2 Steuer berechnet, obwohl die Tarife 0 Gramm CO2 Emission ausweisen?


    Vielen Dank :)

  • Hallo Fab.1 ,


    entscheidend ist, ob es sich um Klima-/Ökogas oder Biogas handelt.

    Bei Klima-/Ökogas werden CO2-Emissionen vom Anbieter ausgeglichen, es handelt sich aber weiterhin um fossiles Erdgas. Deshalb wird für dieses Gas auch ein CO2-Preis fällig.


    Biogas wird hingegen direkt aus erneuerbaren Energien gewonnen und ist daher bis zum Jahr 2022 nicht von der CO2-Bepreisung betroffen. Wie es danach aussieht, muss der Gesetzgeber noch festlegen.


    In unserem Ratgeber zum Thema Biogas finden Sie weitere Informationen: https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/biogas/