private Krankenversicherung

  • Moin,

    ich bin 52 Jahre, selbstständig, priv. Rentenvorsorge ( keine gesätzliche ), Elektrobetrieb mit Einzelhandel.

    Frage 1.) Was bezahle ich wenn ich die PKV sie weiterlaufen lasse, wenn ich in Rente gehe zZ 500 € bis 90 Jahre ?

    Frage 2. ) gleiche wie 1 , nur wenn ich den Standart Tarif nehme ?

    Frage 3.) wenn ich in GKV wechsel :

    Beispiel a ) GmbH & Co.KG umwandeln in GmbH oder Einzelunternehmen , meine Schwester übernimmt den Betrieb

    und ich als Angestellter ?

    oder muss ich ganz schliessen um in die GKV zu kommen.


    Danke

  • Hallo.


    Vorweg: Ich für meinen Fall würde meine Handynummer nicht direkt ins Forum packen.

    Anika S. Wollt Ihr da tätig werden?



    Zur eigentlichen Frage:


    Der Versicherer wird Aussagen dazu treffen können, wie sich die Beiträge entwickeln. (Ggf. müsste man das mit fachkundiger Hilfe noch einmal hinterfragen.)


    Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung hängen vom Einkommen und vom Versicherungsstatus ab. Daher ist von entscheidender Bedeutung, ob ein späterer Rentenanspruch den Weg in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eröffnet. Sollte dem so sein, so wäre die gesetzliche Krankenversicherung wahrscheinlich auch für sehr schmales Geld zu bekommen.


    Hinsichtlich der möglichen Umwandlung wäre die Steuerberatungskanzlei gefragt, am besten eine mit Expertise in Sachen sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung.


    Dann ist noch die Frage zu klären, wie lange der Rentenantrag aufgeschoben werden müsste, bis die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt wäre. Also wie lange würde man weiterarbeiten wollen/können/müssen?


    Somit steht fest, es ist einiges an Klärungsbedarf vorhanden und fachkundige Unterstützung ist dringend angezeigt.


    Viel Erfolg! :thumbup:

  • Für den Wechsel in die gKV muss bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung herauskommen, dass keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt. Das wäre beispielsweise mit Umwandlung und anschließender Anstellung als Mitarbeiter möglich. (Die Variante geschäftsführender Gesellschafter hat mehr Fußangeln.)

    Das sind Themen für den Steuerberater, der nicht nur Steuern kann, sondern auch im SGB zuhause ist.

    Selbständigkeit auf niedrigem Niveau neben einem Angestelltenverhältnis wäre auch denkbar. (S. Pantoffelhelds Verlinkung)


    Und die Einschätzung, wie teuer pKV in Zukunft ist und ob der Wechsel Sinn macht, hängt eben auch von den Punkten ab, die ich weiter oben benannt habe.

    Dafür gibt es Berater, die einen durch den ganzen Vorgang lotsen.

  • Als Selbstständiger könnte eine "europäische Krankenversicherung" sinnvoll sein oder die Mitgliedschaft in einer "Solidargemeinschaft".

    manchmal bin ich doch entsetzt!

    ABER: damit kann man die PKV nicht beenden!

    Da müsste man sich dann rausschmeißen lassen - das ist ja auch nicht so schwer! Betrug reicht meistens!

  • manchmal bin ich doch entsetzt!

    ABER: damit kann man die PKV nicht beenden!

    Da müsste man sich dann rausschmeißen lassen - das ist ja auch nicht so schwer! Betrug reicht meisten

    Beide Versicherungsvarianten, EU-PKV und Solidargemeinschaft, sind höchst legal, aber eher weniger bekannt. Letzteres mag der Grund für Dein Statement sein.:)

  • War gerade einmal auf der Seite EUKV,

    ganz interessant, aber dieser Zusatz bei denen ist wichtig :



    Aus rechtlichen Gründen ist es zur Zeit nicht möglich für Kunden einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung in die Europäische Krankenversicherung zu wechseln. Nach deutschem Recht wird die EU-KV werden die EWR Versicherer seit 2016 nicht mehr als legitime Krankenfolgeversicherung anerkannt, die jedoch zur Kündigung des bestehenden Vertrages notwendig ist. Nach §193 VVG erfüllt die EUKV erfüllen die EWR Versicherer, so auch Morgan Price und ALC nur teilweise die in Deutschland geregelte Versicherungspflicht. Nicht einkalkuliert sind Risikorücklagen im Alter und die vorgeschriebenen Beiträge zur Pflegeversicherung, hier müssen separate Verträge geschlossen und Rücklagen gebildet werden. Durch diese momentan geltende Regelung wird sie nicht als Folgeversicherung anerkannt.

    Daher können wir zur Zeit nur unversicherte Kunden in die EU-KV vermitteln, die auf Grund von nicht erhobenen Strafbeiträgen, sowie bei negativer Schufa-Auskunft eine sehr gute Alternative zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung darstellt. Die europäische Krankenversicherung sichert Sie im Krankheitsfall gegen finanzielle Risiken ab. Bereits seit Jahrzehnten bieten die EWR-Dienstleister Millionen von Kunden weltweit beste Leistungen auf einem ähnlichen Niveau wie deutsche PKV’s.


    Als Kunden einer PKV oder GKV möchten Sie dennoch ihren Tarif optimieren und den für ihre Situation passenden Tarif finden? Sie überlegen die Rückkehr in die GKV oder möchten in die PKV wechseln? Wir stehen ihnen bei allen Fragen gerne hilfreich zur Verfügung, beraten sie und zeigen ihnen die möglichen Potentiale eines Vergleiches oder eines Wechsels. Sobald die deutsche Gesetzgebung ihren Standpunkt zur EUKV ändert, informieren wir Sie als Versicherte gerne wieder über die Möglichkeit des Wechsels in die EUKV und unterstützen sie dabei.


    Alle Informationen zur EUKV und zur bestehenden rechtlichen Lage können sie auch dem PDF-Dokument „2. Erklärungen Protokoll EWR“ in unserem Download-Center entnehmen.

  • Beide Versicherungsvarianten, EU-PKV und Solidargemeinschaft, sind höchst legal, aber eher weniger bekannt. Letzteres mag der Grund für Dein Statement sein.:)

    Das ist falsch!

    Bei Solidargemeinschaften mag es einige wenige anerkannte Ausnahmen geben. Die sind mir aber bekannt und in dem konkreten Fall nicht anwendbar.

  • manchmal bin ich doch entsetzt!

    Aber warum bist Du denn entsetzt (oder warst es zumindest am Sonntag)?


    Sind die beiden Systeme hier generell nicht anwendbar oder gibt es aus der PKV keinen Weg dahin oder ist es noch etwas anderes?


    Ich kannte bisher nur GKV und PKV und fand die mit ihren Grenzen und Übergängen schon kompliziert genug.

  • Morgen,


    zu Frage 1 vll. noch ergänzend:


    Da sich der Beitrag unabhängig deines Einkommens verhält wird sich nicht gravierend viel ändern. Mit dem 60. Lebensjahr fällt der gesetzliche Beitragszuschlag (10%) weg. Sobald du in Rente gehst, fällt auch die - falls vereinbart - Krankentagegeldabsicherung weg. Das wird den Beitrag nochmal senken, aber nicht gravierend. Durch Niedrigzinsphase, steigender Lebenserwartung und med. Fortschritt wird dein Beitrag in sagen wir mal 10 Jahren also mindestens auf selbem Niveau sein.


    Frage 2, kann dir nur dein Versicherer genau sagen. Es gibt allerdings oft strenge Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln zu können, die da wären:

    - ab 65 ohne Probleme

    - ab 55 nur wenn das Gesamteinkommen unter der für dich gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (ab Gesamteinkommen über 62.250 EURO - gültig in 2020 - siehts aber immer schlecht aus)

    - unter 55 nur wenn du eine Rente aus der GRV erhältst

  • Und noch zwei Ergänzungen:


    1. Es gibt den PKV-Standardtarif und auch noch den PKV-Basistarif mit kleinen aber feinen Unterschieden.
    2. Die GRV zahlt in der Rente auf Antrag einen Zuschuss zur PKV.

    Der PKV-Standard sowie der Basis-Tarif bieten leider schlechtere Leistungen als die GKV, daher sind sie nur ein Notnagel.

  • Ja. Wir reden hier über das Thema "ich habe Angst meine Beiträge im Alter nicht mehr zahlen zu können".


    Das ganze Spektrum der möglichen Antworten erstreckt sich vom Wechsel auf einen günstigeren Tarif bei der gleichen Versicherung (bei maximal gleichen Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung), Wechsel in die GKV, PKV-Basis, PKV-Standard bis hin zum PKV-Notlagentarif. Ob auch noch EU-PKV und Solidargemeinschaft ernsthaft dazu gehören weiß ich nicht.

  • Vielleicht sollten wir Finanztip bitten, alle im Forum Kranken & Pflege eingehenden Fragen automatisch zu beantworten mit dem Text "Lass Dich persönlich beraten bei einem kompetenten Versicherungsberater, der diese Thematik beherrscht!" und dann das Thema schließen, um zu verhindern dass Laien über komplexe Sachverhalte sprechen. Auch die redaktionellen Inhalte sollten durch diesen Hinweis ersetzt werden, eventuell mit einem Exkurs, wie man den kompetenten Versicherungsberater, der diese Thematik beherrscht findet.


    Ich finde es schade wenn Du Dein anscheinend vorhandenes Fachwissen nur dazu einsetzt, den anderen zu sagen, dass sie keine Ahnung haben. Ein konstruktiver Beitrag würde darin bestehen zumindest mal zu sagen, was Deiner Meinung nach falsch ist und womöglich auch noch die Korrektur dazu bringen. Dann hätten alle etwas davon. Und das ist ja auch der Sinn von einem Forum - oder?

  • Ich kann jetzt nicht ganz konstruktives beitragen, jedoch mal ein Beispiel nennen.
    Mein Vater trifft sich nun als Rentner regelmäßig mit seinen Klassenkameraden. Einer war ein Untenehmer und bezahlt wohl etwa 1600€ nur für die Krankenkasse. Ob das nun der jetzige Beitrag ist oder der zukünftige wenn er 10 Jahre älter ist weiß ich nicht.