Steuererklärung nach Heirat

  • Situation: vor 2 Jahren geheiratet, seitdem gemeinsame Veranlagung mit neuer gemeinsamer Steuernummer; zurückliegende ESt-Erklärungen aus der Zeit vor der Heirat werden jetzt "fällig"


    Frage: Die ESt-Erklärungen aus der Single-Zeit werden noch nachträglich unter den alten, individuellen Steuernummern abgegeben, richtig? Neuer Name und Hochzeitsdatum wären aber trotzdem einzutragen? Erklärungen unter dem alten Namen sind ja heute eigentlich nicht mehr möglich und ohne Hochzeitsdatum wäre das evtl. verwirrend ...


    Besten Dank!