Steuer und Sozialbeiträge für Pensionskassenrente als Einmalzahlung

  • Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir angeboten, die seit 1998 (Renteneintritt) fällige Pensionskassenrente statt monatlich als Einmahlzahlung (die Summe entspricht etwa 8 Jahresrenten) zu beziehen. Ich bin ESt-pflichtig. Müsste ich diesen Einmalbetrag wie versteuern und auch Solidarbeitrag, KV- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten:?:

  • Hallo Guck , willkommen hier im Forum!

    Das Thema ist nicht mein Spezialgebiet, aber mein Halbwissen dazu:

    Da die Beiträge in der Einzahlphase steuerfrei waren, ist die spätere Rente und auch Einmalzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Beiträge zur KV+PV fallen auch an, als Pflichtmitglied in der KVdR nur oberhalb des Freibetrags von knapp 160 EUR monatlich, als freiwillig gesetzlich Versicherter ohne Freibetrag. In der der privaten KV hat es keine Auswirkung.


    Strittig scheint zu sein, unter welchen Bedingungen bei der Einmalzahlung die Fünftel-Regelung anwendbar ist (d.h. die Steuerlast niedriger wird). Da spucken die Suchmaschinen Gerichtsurteile aus, deren Details ich nicht gelesen habe.