Es gibt nur eine Kanzlei, die das Thema beherrscht:
Knut Pilz Berlin
https://www.pwp.berlin/2018/10…ien-zur%C3%BCckverlangen/
Die Kanzlei beherrscht leider nicht mal ihre Website.
Es gibt nur eine Kanzlei, die das Thema beherrscht:
Knut Pilz Berlin
https://www.pwp.berlin/2018/10…ien-zur%C3%BCckverlangen/
Die Kanzlei beherrscht leider nicht mal ihre Website.
Seit wann sind Juristen Internetexperten ...... ??
Mit dem ursprünglichen link geht es aber: https://www.pwp.berlin
Wenn Sie einen Experten für Homepage-Marketing suchen, kann ich ihnen mehrere empfehlen!
Und ich Trottel dachte, es geht um Beitragserhöhung PKV ....
Wer hat denn die wegweisende Urteile vorm BGH erreicht und viele vor OLG etc.
[Dieser Inhalt wurde von der Moderation editiert]
https://www.pwp.berlin/arbeitsgebiete/
Klicken Sie doch mal bitte auf "mehr erfahren"....
Super Informationen dieser Kanzlei. Andere Kanzleien klagen in dieser Sache auch vor dem BGH und schaffen es sogar Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen.
Und für welche Kanzlei arbeiten sie?
Hallo ,
gibt es schon Info´s wie es bei der Signal Iduna mit der Rechtssicherheit der Beitragerhöhungen aussieht?
DKV hat im Januar 2021 alle BAP der letzten 10-12 Jahre - zumindest in Teilen des Bestandes - geheilt - zumindest versucht, denn ob das reicht, was die getan haben? Meiner Meinung nach ja!
Ich vermute, das AXA und Signal nachziehen werden. Voraussichtlich im Mai, wenn die Beitragsanpassung Pflegepflicht zum 01.07.2021 versendet wird.
Die Heilung verhindert nicht Ansprüche der Versicherten für die Vergangenheit.
Nein, aber sie beendet mögliche Ansprüche.
Und noch einmal betont: bei der Frage 3 oder 10 Jahre Verjährung sehe ich keine offene Tür für 10 Jahre.
Die Menschen hätten alle vor 2-3 Jahren aufspringen müssen.
Was mich am Meisten stört ist aber die Werbung von Anwälten in den sozialen Medien. wie schön war es früher, als das unzulässig war.
Hier werden so fleißig bestimmte Anwaltskanzleien empfohlen. Darf ich mal fragen, ob irgend jemand inzwischen mit solchen Klagen final erfolgreich war und wirklich Geld zurückbekommen hat? Und schießt man sich damit nicht ins eigene Knie, wenn eine Beitragserhöhung zwar zunächst für unwirksam erklärt wird, später aber mit einem dann aufgrund der Verzögerung noch höheren Betrag nachgeholt wird? Es gibt doch wohl wirtschaftliche Gründe für die Erhöhung wie gestiegene Kosten - auch wenn ggf. bestimmte Formalien nicht beachtet werden. Diese Gründe entfallen vermutlich nicht, nur weil ein Gericht sich ggf. an Formalien stößt, oder?
nd schießt man sich damit nicht ins eigene Knie, wenn eine Beitragserhöhung zwar zunächst für unwirksam erklärt wird, später aber mit einem dann aufgrund der Verzögerung noch höheren Betrag nachgeholt wird?
Das kann ja nicht passieren.
Die Beitragserhöhung wird geheilt und damit dann wirksam. In der Regel ab 2020 oder 2921 auch umgesetzt wurde.
Die Rückzahlungen erfolgen aus Eigenmitteln und werden später nicht umgelegt!
Danke GKV Rueckkehr , aber wenn die Beitragserhöhung geheilt wird, bekommt man dann jetzt Geld zurück? Oder erst 2921?
Auch wenn Rückzahlungen ggf. aus anderen Töpfen erfolgen, fehlt dem unwirksam erhöhten Tarif nicht immer noch Geld beim Vergleich von (gestiegenen) Kosten und Einnahmen. Besteht dann nicht ein größerer Bedarf Beiträge zu erhöhen und das wird dann entsprechend nachgeholt? Das meinte ich mit "selbst ins Knie schießen".
2021 ..... die 9 ist ein Tippfehler.
Nein, dem Tarif fehlt kein Geld und nein der Bedarf Beiträge zu erhöhen steigt nicht.
2021 ..... die 9 ist ein Tippfehler.
Nein, dem Tarif fehlt kein Geld und nein der Bedarf Beiträge zu erhöhen steigt nicht.
Na, Herr Müller, da haben Sie sich extra ein Zweitprofil zugelegt. War es schon vorher klar, dass das alte Profil gesperrt wird?
@Moderation: Bitte sperren Sie den Herren, danke.
Im Dezember 2020 erging ja das BGH Urteil.
Weiß jemand hier in der Community, ob irgendwelche
Versicherungen Beiträge tatsächlich an die Versicherten
zurückerstatten mussten? Sind noch weitere Klagen auf
höchster Ebene anhängig oder ist die Angelegenheit
für uns jetzt final erledigt?
Die Klärung der Verjährungsfrist ist noch nicht abgeschlossen.
Bei mir läuft die Hemmung des Ombudsverfahrens bald ab.
Ich werde zumindest für den Pflegeversicherungsbeitrag Klage beim Sozialgericht einreichen.
Witzigerweise gilt vor dem Sozialgericht der Amtsermittlungsgrundsatz. Man muss sich also nicht viel arbeit machen.
Für Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Pflegepflichtversicherung sind die Sozialgerichte zuständig.
Heute wieder von einem Knallerurteil erfahren:
32.000 Euro Streitwert und 677 Euro "gewonnen. An dem Spaß verdienen eigentlich wirklich nur die Anwälte.
Heute wieder von einem Knallerurteil erfahren:
32.000 Euro Streitwert und 677 Euro "gewonnen. An dem Spaß verdienen eigentlich wirklich nur die Anwälte.
Kohle für die Juristenkaste. Das Geschäftsmodell läuft doch seit Jahren nicht im Interesse der Bürger.
Alles anzeigenDie Klärung der Verjährungsfrist ist noch nicht abgeschlossen.
Bei mir läuft die Hemmung des Ombudsverfahrens bald ab.
Ich werde zumindest für den Pflegeversicherungsbeitrag Klage beim Sozialgericht einreichen.
Witzigerweise gilt vor dem Sozialgericht der Amtsermittlungsgrundsatz. Man muss sich also nicht viel arbeit machen.
Für Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Pflegepflichtversicherung sind die Sozialgerichte zuständig.
Warum läuft die Hemmung ab?
Ist auch gegen die PV schon geurteilt worden?
Warum läuft die Hemmung ab?
Ist auch gegen die PV schon geurteilt worden?
Bei mir ist bislang 2017 noch gehemmt. Die AXA hat angeblich aber ab 2017 korrekt begründet. Der Ombudsmann entscheidet für KV und PPV, 6 Monate nach Entscheidung sind Ansprüche noch gehemmt. Gerichtlich muss man das aber getrennt geltend machen. Die PPV Erhöhungen sind erst in jüngster Zeit explodiert. Lohnt sich oftmals gar nicht. Aber die Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenfrei und es gilt wie gesagt der Amtsermittlungsgrundsatz.