PKV: Rückerstattung von Beitragserhöhungen

  • Hier werden so fleißig bestimmte Anwaltskanzleien empfohlen. Darf ich mal fragen, ob irgend jemand inzwischen mit solchen Klagen final erfolgreich war und wirklich Geld zurückbekommen hat? Und schießt man sich damit nicht ins eigene Knie, wenn eine Beitragserhöhung zwar zunächst für unwirksam erklärt wird, später aber mit einem dann aufgrund der Verzögerung noch höheren Betrag nachgeholt wird? Es gibt doch wohl wirtschaftliche Gründe für die Erhöhung wie gestiegene Kosten - auch wenn ggf. bestimmte Formalien nicht beachtet werden. Diese Gründe entfallen vermutlich nicht, nur weil ein Gericht sich ggf. an Formalien stößt, oder?

    "Gründe" können auch einfach nur "Gier" sein. Die Aktionäre wollen eine hohe Dividende und der Vorstand bekommt dann Sonderprämien! Altes bekanntes Schema für Beitragserhöhungen! Nicht immer naiv denken an Kostensteigerungen als Ursache!

  • Bei 32.000 Euro Streitwert (wurde später auf ~16.000 Euro herabgesetzt) wären es für 2 Instanzen übrigens fast 18.000 Euro an Kosten für Gericht, eigenen Anwalt und Anwalt der Versicherung. Ist schon ziemlich verrückt.


    Nach meiner Ansicht ist eines der wenigen Argumente das noch bleibt, die Verjährungsfrist von 10 Jahren. Die Gerichte haben ja selber lange rumdiskutiert, inwiefern die Beitragserhöhungen überhaupt gerichtlich überprüfbar sind (Treuhänder nein, Kalkulation nein, Begründung ja). Erst Ende 2018 hat ein Gericht zum ersten mal Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt. Dann kann man schlecht sagen, Sie hatten im Jahr 2010 - 3 Jahre Zeit um gegen die Anpassungsmitteilung (Kenntnis) zu klagen.

  • Habe eine "spezialisierte" Berliner Kanzlei beauftragt (auch von FT empfohlen), die zunächst einen Streitwert in guter 5stelliger Höher bezifferte, vor dem LG dann eingebremst wurde und dort nur eine Rückzahlung von wenigen Hundert Euro erstritt. Will jetzt in Berufung gehen, aber wegen des aktuellen BGH-Urteils dürfen nur noch die letzten 3 Jahre gerechnet werden, da wird also auch vor dem OLG nicht allzu viel mehr rauskommen. Würde trotz RSV nicht nochmal klagen.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

  • RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.


    Könnte mir daher vorstellen, dass die Zeit für Anträge bei RightNow drängt.

    Habe den Abtretungsvertrag heute abgeschickt. Erstattungsauszahlung soll nun innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.

  • Habe eine "spezialisierte" Berliner Kanzlei beauftragt (auch von FT empfohlen), die zunächst einen Streitwert in guter 5stelliger Höher bezifferte, vor dem LG dann eingebremst wurde und dort nur eine Rückzahlung von wenigen Hundert Euro erstritt. Will jetzt in Berufung gehen, aber wegen des aktuellen BGH-Urteils dürfen nur noch die letzten 3 Jahre gerechnet werden, da wird also auch vor dem OLG nicht allzu viel mehr rauskommen. Würde trotz RSV nicht nochmal klagen.

    Immerhin die Kanzlei hat gut dran verdient.

  • Falls die Empfangsbestätigung durch RightNow , die E-Mail

    "Ihre Abtretungserklärung ist bei uns angekommen",

    noch fehlen sollte:


    Erneute Zustellung "Abtretungsvertrag" mit Einwurf Einschreiben durch einen Dritten. Der Dritte muss auch den Inhalt des Einschreibens kennen.

  • RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.

    Jetzt, wo mir die Erstattung gut geschrieben wurde, kann ich hier mein Erstaunen darüber äußern, dass ich überhaupt etwas bekommen habe, da ich in 2018 gar keine Tariferhöhung hatte sondern erst wieder 2019 und 2020.


    (Hier nochmal gepostet, weil der Titel im anderen Thread wenig aussagekräftig ist.)

  • RightNow hat dann wohl vermutlich weitere Regelungsmängel gefunden, die erfolgreich beklagt werden können.


    "Zusage" von Nachzahlungen:


    RightNow würde die Kunden - nach Aussage eines ihrer Gründer, Dr. Benedikt Quarch - an außer Plan erwirtschaften Beträgen beteiligen:



    "Nov 19 2020 49 mins 8

    Diese Woche hinterfragen wir in unserer Podcast-Reihe das Thema #Legaltech. In der aktuellen Folge führt uns Benedikt Quarch, Gründer und CEO der RightNow Group aus Düsseldorf, durch das Geschäftsmodell des Unternehmens und den Status Quo des Marktes. Im Vergleich zu den älteren Branchen Fintech und Insuretech steht Legaltech noch am Anfang der Entwicklung, weist aber ähnliches Entwicklungspotenzial auf. RightNow arbeitet dabei an der Schnittstelle zwischen Legaltech und Factoring und möchte Rechtsdurchsetzung perspektivisch „so einfach wie Pizza bestellen“ machen. Das Unternehmen konnte bislang 25 Millionen Euro an Investorengeldern allokieren, u.a. von Carsten Maschmeyer und den trivago Gründern. Ein spannendes Gespräch zu einem Thema, das uns alle tangiert."


    ab ~ 16:45 Minuten:

    https://podcastaddict.com/episode/115505851

    oder direkt

    https://cdn.podigee.com/media/…e=feed&from=PodcastAddict


    Also:

    Die o.a. mp3-Datei sowie die betreffenden E-Mails von RightNow sichern und im Netz recherchieren, ob es Informationen zu den erfolgreichen Sammelklagen gibt. Und dann wird gestritten ...

  • In dem Abtretungsvertrag ist eine Versicherung an Eides Statt.

    Sollte man nicht leichtfertig unterschreiben, nur als Hinweis.

    Abtretungsvertrag (an Eides statt) vs AGB


    Abtretungsvertrag:

    "Sie versichern hiermit zudem an Eides statt, dass Sie nur über

    die Erhöhungsschreiben Ihres Versicherers verfügen, welche

    Sie an die RightNow GmbH oder die Gesellschaft weitergeleitet

    haben."


    AGB:

    2.10 Erstattung bei unwirksamen Beitragserhöhungen durch private Krankenversicherer

    (c) Sie bestätigen ausdrücklich, dass die Angaben, die sie uns gegenüber gemacht haben, vollständig und zutreffend sind. ...


    5. Informations- und sonstige Pflichten des Kunden

    5.1 Um unseren Antrag erstellen und den entsprechenden Kaufpreis berechnen zu können (dazu noch unten 6.), benötigen wir von Ihnen umfassende Informationen. Sie sind daher verpflichtet uns nach bestem Wissen und Gewissen sämtliche von uns angeforderte Informationen über Ihr Anliegen zur Verfügung zu stellen. Zudem werden Sie uns sämtliche ggf. vorhandene bisherige Korrespondenz über Ihren Fall zur Verfügung stellen.

  • Auch wir haben das Produkt PKV von RightNow (https://www.rightnow.de/) genutzt:


    1. Positiv:


    Geldeingang 8 Tage (5 Werktage) nach DHL Quittung: Zustellung Einwurf Einschreiben "Abtretungsvertrag"


    ÜBERWEISUNG VON Legal Claims Holding AG ... IBAN DE93300700100223634700 BIC DEUTDEDDXXX ...

    -> Deutsche Bank



    2. Sehr bemerkenswert (schlechter Support):


    Eingetragene Bankdaten (IBAN) werden im weiteren Verlauf nicht bestätigt! Eine Überprüfung bzw. eine mögliche Korrektur ist nicht möglich!

    -> Hardcopy (Ansicht im Browser ggf. vorher verkleinern) von der Eingabe


    Um eine Quittung von RightNow zu unserer korrekt eingegebenen IBAN zu erhalten, waren 5 E-Mails an unterschiedliche E-Mail-Adressen sowie 10 Tage erforderlich: Dann meldete sich nicht der Support sondern das Data Compliance Team:

    "Sollten Sie noch weitere datenschutzrechtliche Auskünfte erbeten, teilen Sie uns dies gerne mit."


    AGB:

    6.2 ... Wird eine falsche Kontoverbindung von Ihnen angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt diese Verpflichtung von uns als erfüllt.



    3. Zertifizierung durch den TÜV Saarland e.V. ist fehlerhaft:

    Prüfgrundlagen TEK081850: https://www.tuev-saar.de/zertifikat/sc44180/:


    1.2.2 Selbstbeschreibungsfähigkeit

    Das Portal muss dem Nutzer in geeigneter Weise allgemeine und zielgerichtete Hilfestellungen anbieten sowie bei Eingaben und Anfragen über den Bearbeitungsstand / Status informieren.


    1.2.3 Erwartungskonformität:

    Wo erforderlich, sind dem Nutzer sinnvolle Rückmeldungen zu geben.


    1.2.4 Lernförderlichkeit:

    Sind Eingaben erforderlich, müssen geeignete Rückmeldungen vorgesehen sein, insbesondere auch dann, wenn fehlerhafte Eingaben dazu führen, dass ein Vorgang nicht ausgeführt werden kann.


    4.5 Beschwerdeprozess

    Für die Bearbeitung von Rückmeldungen / Beschwerden der Nutzer muss der Portalbetreiber einen angemessenen und wirkungsvollen Prozess beschrieben haben und diesen effektiv anwenden.



    4. Fristen beachten:


    Fristgeginn:


    AGB:

    3. Vertragsabschluss

    (c) ... Sie können den Antrag ... annehmen, indem Sie auf den in der E-Mail enthaltenen Link klicken und ... Ihre Bank- und Adressdaten (... Unterschrift malen) angeben.

    Durch den Bestätigungsklick haben Sie mit der RightNow GmbH den erläuterten ... Abtretungsvertrag (§ 398 BGB) bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) geschlossen.

    -> E-Mail von RightNow: "Sie haben das Angebot erfolgreich angenommen ..."



    Fristende:


    https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/


    AGB:

    3. Vertragsabschluss

    (d) Nach Annahme des Angebots können Sie von uns eine Aufforderung zur schriftlichen Unterzeichnung einer Abtretungsvereinbarung (Abtretungsvertrag) erhalten. Ist dies der Fall, zahlen wir den Angebotsbetrag erst nach Erhalt der von Ihnen unterzeichneten Abtretung aus. Erhalten wir die Abtretung nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Versand durch uns zurück, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Angebotsbetrag. Wir sind jedoch nur verpflichtet, den Angebotsbetrag bis spätestens 12 Wochen nach der Angebotsannahme bzw. – falls anwendbar – der Rücksendung der schriftlichen Abtretungsvereinbarung auszuzahlen.

    -> Nach dem Absenden des Abtretungsvertrags entfällt das Widerrufsrecht

    -> Zustellung "Abtretungsvertrag" mit Einwurf Einschreiben durch einen Dritten. Der Dritte muss auch den Inhalt des Einschreibens kennen.



    5. Datenschutzerklärung ist unvollständig:


    Empfänger des Abtretungsvertrags:


    RightNow GmbH

    c/o Borek media GmbH

    Lüttgenröder Str. 4

    38835 Osterwieck


    RightNow hat in Osterwieck nur einen Briefkasten bzw. das

    Postfach 1

    38831 Osterwieck


    Die Borek media GmbH (https://www.borekmedia.de) fehlt in der Datenschutzerklärung.



    6. Bewertungen ("auf Einladung"):


    Es gehen wohl recht häufig unterschriebene Abtretungserklärung "auf dem Postweg verloren".

    Support ist nicht erreichbar.

    https://de.trustpilot.com/review/rightnow.de?