PKV: Rückerstattung von Beitragserhöhungen

  • Nachdem vor einiger Zeit bereits die AXA und Gothaer Prozesse vor dem OLG verloren haben, hat nun auch die DKV in erster Instanz verloren und muss den klagenden Kunden die Beitragserhöhungen der letzten bis zu 10 Jahre zurückerstatten, weil die Begründungen in den Erhöhungsschreiben nicht klar und deutlich für den Verbraucher waren.


    Wer also Lust hat, sich mit seiner Krankenversicherung zu streiten, sollte das von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, es geht immerhin um Beträge zwischen 2500 und 8000 Euro je nach Vertrag und Erhöhungen. Allerdings wird man einen langen Atem brauchen, da die Versicherungen sicher durch alle Instanzen gehen bevor sie zahlen. Aber die Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Klagen.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

  • Bald entscheidet der BGH bezüglich der AXA.

    Ähnlich wie beim "Treuhänderstreit" vor 2 Jahren kann das Urteil des BGH ein Ende für die ganze Geschichte sein.


    Es wäre deshalb ratsam zu warten bis das BGH Urteil vorliegt. Das Problem ist aber, dass zum Jahresende Ansprüche verjähren.


    Meine Strategie sieht deshalb wie folgt aus:

    - Man schreibt seiner PKV, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind.

    - Mit dem Ablehnungsschreiben kann man beim Ombudsmann der PKV eine kostenfreie Schlichtung einleiten. Die Schlichtung hemmt die Ansprüche für den Zeitraum 6 Monate nach Ende des Schlichtungsverfahrens.


    Bis dahin liegt das BGH Urteil vermutlich vor und man hat bessere Information wie aussichtsreich die Angelegenheit ist.

  • Pflegetagesgeldversicherung - Beitragserhöhungen überprüfen lassen.

    Auf Finanztip wird u.a. die Kanzlei Pilz Wesser & Partner genannt.

    Am 20.8.20 hatte ich Kontakt aufgenommen und am 2.9.20 Vollmacht erteilt.

    Heute, am 30.10.20 meldet sich nach einigen tel. Rückfragen die Kanzlei endlich und erklärt wegen diverser ausserordentlicher Probleme in der Kanzlei, dass mit der Bearbeitung meines Anliegens erst frühstens im 2. Quartal 2021 begonnen werden könne. Dabei wird zugegeben, dass für Fälle vor 2018 dann Fristversäumnis vorliegen wird.

  • Hallo ottok, das ist unschön. Ozymandias steht ja aus einem anderen Grund vor dem gleichen Problem und...

    Meine Strategie sieht deshalb wie folgt aus:

    - Man schreibt seiner PKV, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind.

    - Mit dem Ablehnungsschreiben kann man beim Ombudsmann der PKV eine kostenfreie Schlichtung einleiten. Die Schlichtung hemmt die Ansprüche für den Zeitraum 6 Monate nach Ende des Schlichtungsverfahrens.

    Würdest Du Dir das vielleicht auch zutrauen? Das erscheint mir aussichtsreicher als jetzt auf die Schnelle eine andere Kanzlei zu finden.

  • Ich habe meine Rechtsschutzversicherung dieses Jahr schon für etwas anderes eingesetzt und mich deshalb noch nicht an die Kanzleien gewandt.

    Ich bin aber auch generell etwas skeptisch, was Anwälte angeht, die Erfolgschancen versprechen.


    Wie bereits gesagt, hat das BGH Urteil zur AXA eine hohe Relevanz. Gewinnt der Kunde, bestehen gute Chancen, dass auch andere Kunden die Verfahren bei anderen Versicherern gewinnen können. Verliert der Kunde vor dem BGH sind quasi alle anderen Verfahren sinnlos.


    Um das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann einleiten zu können, muss der Anspruch einmal von der Versicherung abgelehnt werden. Meine Versicherung hat sich etwas über einen Monat Zeit gelassen. Wer die Verjährung über den Ombudsmann hemmen will, der sollte jetzt langsam anfangen.


    Quelle für die Hemmung: BGB § 204 Absatz 1 Nr. 4

    Ombudsmann:

    https://www.pkv-ombudsmann.de/…en/ablauf-des-verfahrens/


    Das Verfahren vor dem Ombudsmann ist relativ problemlos zu führen und gerade auch für Verbraucher ohne Rechtskenntnisse gedacht.


    Hier ein Beispiel meines Schreibens an meine Versicherung - ohne Gewähr:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Beitragsanpassungen seit 2010 sind nach § 203 Abs. 5 VVG unwirksam. Die Mitteilungsschreiben für meinen privaten Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer xxxxxxxxxxxx genügen nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG.


    Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt, dass eine Mitteilung über eine Prämienanpassung die Rechtsgrundlage, deren Veränderung die Überprüfung des Tarifes und in deren Folge die Anpassung der Prämie ausgelöst hat, benannt werden muss.


    Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer erfolgte nicht.


    Es sind daher die unwirksamen Beitragserhöhungen ab 01.01.2010 zurückzuzahlen.


    Nach Maßgabe der bisherigen Rechtsprechung des:

    • OLG Köln Urteil vom 07.07.2020 – AZ: 9 U 227/19

    • LG Frankfurt Urteil vom 16.04.2020 – AZ: 2-23 O 198/19

    • OLG München Urteil vom 06.03.2019 – AZ: 25 U 1969-18

    • OLG Köln Urteil vom 28.01.2020 – AZ: 9 U 138/19

    wurden die Beitragserhöhungen der xxxxxxxxxxxxxxxxx Versicherung in diesem Zeitraum nicht ordnungsgemäß begründet. Es besteht somit ein Rückforderungsanspruch.


    Mfg etc

  • 28.10.2020

    Unzureichende Begründung führt nicht zur Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung

    LG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2020 - 18 O 50/20 (nicht rechtskräftig)


    Ich müsste auch vor dem LG Stuttgart klagen. Kann nur die Süddeutsche Krankenversicherung oder die Württembergische gewesen sein.

  • Das hat bei mir auch etwas gedauert!

  • Hallo Community,


    ich habe jetzt auch den Schritt gewagt und die Kanzlei Ghendler Ruvinskij eingeschaltet. Ich habe alle meine Erhöhungen denen zugeschickt am 06.10.20 und am nächsten Tag auch schon das Prüfergebnis erhalten. Die eigentliche Klage wurde nach Deckungszusage der Versicherung am 17.November eingereicht. Jetz habe ich folgende Mail erhalten:


    "Sehr geehrter Herr XY,


    wir haben für Sie folgende Informationen zum Sachstand:


    Ihre Klage ist jetzt eingereicht und bei Gericht eingegangen; damit ist das Verfahren anhängig. Wir haben inzwischen die Gerichtskostenrechnung erhalten. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen - die entsprechende Deckungszusage liegt uns vor. Für die Einzahlung der Gerichtskosten hat man von Rechts wegen sechs Monate Zeit. Erst nach Einzahlung der Gerichtskosten wird die Klage der Gegenseite zugestellt.


    An dieser Stelle gehen wir strategisch vor. Zusammen mit Ihnen betreuen wir aktuell ca. 5.000 Mandanten, die uns mit der Rückforderung unrechtmäßig erhobener Beiträge beauftragt haben. Um die Durchschlagskraft in einem solchen Großverfahren zu steigern und den Druck auf die Gegenseite und die gegnerische Anwaltskanzlei zu erhöhen, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, eine Vielzahl von Klagen zeitgleich zustellen zu lassen. Aus diesem Grund werden wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – die Weiterleitung der Gerichtskostenrechnung an Ihre Rechtsschutzversicherung zur gegebenen Zeit vornehmen. Dies verschafft uns den entscheidenden Vorteil, mehrere tausend Verfahren gleichzeitig rechtshängig machen zu können. Auf diese Weise steigern wir die Wahrscheinlichkeit, die Gegenseite an den Verhandlungstisch zu zwingen, erheblich. Ihre Ansprüche bleiben dabei selbstverständlich in vollem Umfang gewahrt.


    Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung. In dem Fall werden wir die Gerichtskostenrechnung in Ihrem Verfahren unverzüglich weiterleiten


    Stimmen Sie dieser Vorgehensweise zu, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir werden Sie informieren, sobald die Gerichtskostenrechnung an Ihre Rechtsschutzversicherung weitergeleitet und die Klage der Gegenseite zugestellt wurde."


    Grundsätzlich finde ich das Vorgehen ja gut, allerdings möchte ich nicht 6 Monate warten. Bin hin und her gerissen. Was sagt die Community??

  • Ich würde warten, sonst läufst du Gefahr, dass deine Klage "verliert" und sich deine Versicherung dann weigert die nächste Instanz zu bezahlen.


    Selbst wenn die Gerichte in den anderen Fällen dann anders entscheiden, bleibt deine Klage verloren und es steht dir kein Geld zu.


    Ich mache es über den Ombudsmann und hemme so meine Ansprüche. Das BGH Urteil zur AXA wird wegweisend für alle sein.

  • Ich würde warten, sonst läufst du Gefahr, dass deine Klage "verliert" und sich deine Versicherung dann weigert die nächste Instanz zu bezahlen.


    Selbst wenn die Gerichte in den anderen Fällen dann anders entscheiden, bleibt deine Klage verloren und es steht dir kein Geld zu.


    Ich mache es über den Ombudsmann und hemme so meine Ansprüche. Das BGH Urteil zur AXA wird wegweisend für alle sein.

    Super, danke. Soweit habe ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Aber gut, ich kann warten kein Problem. Den Weg über den Ombudsmann habe ich nicht gekannt. Ich habe für mich laut Anklage der Rechtsanwaltskanzlei einen angeblichen Anspruch von ca. 11k€ und auf der anderen Seite einen Selbstbehalt bei der RV von ca. 300 €. Das Chance/Risiko Verhältnis hat mich dazu bewogen es zu riskieren und den Weg über die Rechtsanwalt zu gehen zumal die sich eh schon darauf spezialisiert haben. Auch wenn es dann wahrscheinlich dann nur 1k€ werden ;)

  • https://www.bundesgerichtshof.…/2020161.html?nn=10690868


    BGH zeigt die Richtung an.


    Aber:


    Zitat

    Der Bund der Versicherten, der sich als gemeinnütziger Verein auch für die Rechte der Privatversicherten einsetzt und diese zu ihren privaten Versicherungsverträgen berät, warnt vor dubiosen Angeboten von Rechtsanwält*innen, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten. „Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind


    https://www.bundderversicherte…nung-fuer-pkv-versicherte

  • Ein sehr interessanter Bericht! Danke dafür! Ich bin demnach anscheinend auf ein solche dubioses Angebot reingefallen. Euch die eigentlichen "Finanztip-Experten", die den Artikel geschrieben haben, müssen ja dann Ihre Aussage revidieren und zumindest die Leser über den aktuellen Stand informieren.


    Was ich auch noch nicht bedacht hatte, waren die Rückzahlungen die von Seiten AG und Finanzamt auf mich zukommen. Was ich noch nicht ganz verstehe ist die Aussage, dass sich die Versicherungen die Rückzahlungen wieder zurückholen. Angenommen ich bekomme 10t€ wieder zurückgezahlt, kann der Versicherer ja nicht einfach wieder 10te verlangen. Ungültige Beitragserhöhungen können im nachhinein ja nicht einfach zum aktuellen Zeitpunkt gültig gemacht werden und dann doch verlangt werden. Hier ist der Artikel für mich nicht ganz so schlüssig.


    Frage an die anderen: Unternimmt ihr jetzt etwas oder lasst ihr die Klage weiterlaufen. Ich bin hin und her gerissen. Meine Klage ist jetzt aktuell beim zuständigen Amtgericht. Soll ich die Klage zurückziehen??

  • Ob das mit dem Finanzamt und dem Arbeitgeber stimmt, weiß ich nicht.


    Aber natürlich werden die Versicherer sich das Geld langfristig von den Versicherungsnehmern zurückholen. Es wird aber auf alle Versicherungsnehmer verteilt und nicht nur auf die, die sich das Geld zurückgeholt haben. Deshalb kann sich die Klage schon "lohnen", da nicht alle ihr Geld zurückfordern.

  • Hallo Community,


    der Artikel wurde um das neue Urteil aktualisiert. Ich habe mittlerweile auch per Mail die Verfasserin Frau Schön um Bewertung gebeten. Ihr Antwort dazu findet ihr hier:


    Hallo Herr Rehr,

    wir berichten morgen auch im Newsletter über die aktuellen BGH-Urteile – ich weiß nicht, ob Sie unseren Newsletter abonniert haben- Die PM des BdV habe ich auch gesehen. Halte die Einschätzung des BdV aber nicht für ganz treffend.


    Der Versicherer kann sich bei späteren Prämienanpassungen das Geld nicht "zurückholen". Gemäß § 155 Abs. 3 Satz 1 VAG darf der Versicherer eine Prämienanpassung lediglich darauf stützen, dass die erforderlichen mit den einkalkulierten Versicherungsleistungen (prognostische) nicht mehr übereinstimmen. D.h. der Versicherer kann nur für die Zukunft die Versicherungsleistungen im Rahmen einer Prämienanpassung berücksichtigen. Ein "Nachholen" ist daher m. E. nicht möglich.


    Die Warnung vor den Anwälten halte ich für schwierig – zumindest die Anwälte, die wir empfehlen, arbeiten aus unserer Sicht seriös.


    Das Urteil des BGH ist für alle Versicherten positiv.


    Beste Grüße,

    Britta Beate Schön

  • Was mich auf jeden Fall noch interessiert, ist bei einer vermeintlichen Rückerstattung, wie man dem Arbeitgeber und dem Finanzamt die Gelder zurückzahlen muss bzw. wie sowas geregelt wird??

  • Gerngeschehen!! Wichtig ist mir auf jeden Fall, dass man sich gegenseitig austauscht und über Neuigkeiten informiert. Ich habe aktuell die Klage beim Amtsgericht eingeleitet.