Man muss aber auch dazu sagen, dass z.B. im OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 9 U 138/19
Zitat"Daraus ergibt sich insgesamt eine Quote des Obsiegens von 45 %."
die Klage nur zu 45% gewonnen wurde. Ohne RSV hätte es sich bislang nicht gelohnt und die Versicherungen erhöhen die Beiträge in Zukunft einfach um die Zurückzahlungen.
Bei einem Streitwert von 15.000 Euro zu 55% zu verlieren und 3500 Euro letztendlich zu bekommen ist wirtschaftlich nicht vernünftig. Die Seriösität der Anwälte würde ich nicht bezweifeln, aber nicht alles was Anwälte vorschlagen macht wirtschaftlich Sinn. (Bei Wirecard sieht man das gerade leider auch).
Man muss dazu aber auch sagen, dass die Anwälte in Zukunft bessere Obsiegensquoten erreichen werden, da nun klarer ist welcher Beitrag einklagbar ist.
Ohne RSV halte ich es nicht für ratsam, dann lieber jetzt nach dem BGH-Urteil über den kostenlosen Ombudsmann versuchen.
Leider gibt es bislang keine Neuigkeiten ob die Verjährungsfrist 3 oder 10 Jahre beträgt. Die BGH-Urteile sind leider noch nicht veröffentlicht.