PKV: Rückerstattung von Beitragserhöhungen

  • Man muss aber auch dazu sagen, dass z.B. im OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Zitat

    "Daraus ergibt sich insgesamt eine Quote des Obsiegens von 45 %."

    die Klage nur zu 45% gewonnen wurde. Ohne RSV hätte es sich bislang nicht gelohnt und die Versicherungen erhöhen die Beiträge in Zukunft einfach um die Zurückzahlungen.


    Bei einem Streitwert von 15.000 Euro zu 55% zu verlieren und 3500 Euro letztendlich zu bekommen ist wirtschaftlich nicht vernünftig. Die Seriösität der Anwälte würde ich nicht bezweifeln, aber nicht alles was Anwälte vorschlagen macht wirtschaftlich Sinn. (Bei Wirecard sieht man das gerade leider auch).


    Man muss dazu aber auch sagen, dass die Anwälte in Zukunft bessere Obsiegensquoten erreichen werden, da nun klarer ist welcher Beitrag einklagbar ist.


    Ohne RSV halte ich es nicht für ratsam, dann lieber jetzt nach dem BGH-Urteil über den kostenlosen Ombudsmann versuchen.


    Leider gibt es bislang keine Neuigkeiten ob die Verjährungsfrist 3 oder 10 Jahre beträgt. Die BGH-Urteile sind leider noch nicht veröffentlicht.

  • Auf jeden Fall austauschen!

    Ich bin z.Zt. noch am abwägen. In 1 Jahren werde ich in Rente gehen und den vollen Beitrag (ohne Arbeitgeberbeitrag) zahlen müssen. Jede Erhöhung - wie gerade - schmerzt dann doppelt. Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Der Standardtarif wäre die letzte Option.

    Eine vorherige Klage wäre demnach schon interessant.

  • Ohne RSV hätte es sich bislang nicht gelohnt und die Versicherungen erhöhen die Beiträge in Zukunft einfach um die Zurückzahlungen.

    Sehe ich genauso. Ich möchte dazu nur noch sagen, dass ich eine RSV habe, die die Zusage bereits gegeben hat (außer den SB von 300€). Ich riskiere demnach 300€ für eine mögliche Chance von 15t€. Das Chance-Risiko-Verhältnis ist also sehr gut. Darüber hinaus wird die Zurückzahlung nur in der üblichen Beitragserhöhung wie bei allen anderen auch erfolgen. Dies wird aber m.E. so oder so passieren.

  • Ohne RSV halte ich es nicht für ratsam, dann lieber jetzt nach dem BGH-Urteil über den kostenlosen Ombudsmann versuchen.

    Ich kenne mich zu wenig aus mit dem Ombudsmann. Kann daher nicht viel darüber sagen, jedoch habe ich selber in meinem Leben immer die Erfahrung gemacht, dass kostenlose Dinge meist auch an Qualität leiden. Vielleicht habe ich hier auch nur zuviel Vorurteile. Generell ist der Weg über den Ombudsmann zu prüfen, insbesondere wenn man keine Rechtsschutzversicherung (RVS) besitzt oder diese nicht greift.

  • Meine Strategie sieht deshalb wie folgt aus:

    - Man schreibt seiner PKV, dass die Beitragserhöhungen unwirksam sind.

    - Mit dem Ablehnungsschreiben kann man beim Ombudsmann der PKV eine kostenfreie Schlichtung einleiten. Die Schlichtung hemmt die Ansprüche für den Zeitraum 6 Monate nach Ende des Schlichtungsverfahrens.


    Bis dahin liegt das BGH Urteil vermutlich vor und man hat bessere Information wie aussichtsreich die Angelegenheit ist.

    Bei deiner Strategie möchte ich nach ca. 2 Monaten gerne wissen, ob und inwiefern es schon neue Informationen gibt.

  • Auf jeden Fall austauschen!

    Ich bin z.Zt. noch am abwägen. In 1 Jahren werde ich in Rente gehen und den vollen Beitrag (ohne Arbeitgeberbeitrag) zahlen müssen. Jede Erhöhung - wie gerade - schmerzt dann doppelt. Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Der Standardtarif wäre die letzte Option.

    Eine vorherige Klage wäre demnach schon interessant.

    Erst einmal alles Gute für die zukünftige Rente :thumbup:. Ich kann mir vorstellen, welche Beitragserhöhungen Sie schon durchgemacht haben. Ich werde alle Neuigkeiten hier präsentieren. Insofern einfach mitlesen. Alternativ können Sie ja schon einmal ihre RVS auf eine mögliche Kostenübernahme prüfen. Schöne Feiertage!

  • Zum Ombudsmann der Versicherungen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das ging alles so in Ordnung.

    Beim Ombudsmann der Sparkasse habe ich jedoch schlechte Erfahrungen gemacht. Er hatte entschieden, dass ich mich nach langer Zeit nicht mehr auf eine Zusage (Individualgiropreisvereinbarung ) berufen könnte.

    Gruß


    Altsachse

  • Bei deiner Strategie möchte ich nach ca. 2 Monaten gerne wissen, ob und inwiefern es schon neue Informationen gibt.

    Ich habe Anfang Dezember den Schlichtungsantrag abgeschickt und bislang nur eine Eingangsbestätigung erhalten.


    Ein sehr großes Problem ist hier die Verjährung zum Jahresende, die Schlichtung hemmt die Verjährung.


    Ich denke bei der Schlichtung wird nichts rauskommen. Das jüngste BGH-Urteil hilft eventuell doch noch zu einem Vergleich zu gelangen. Danach kann man immer noch klagen.

  • Ich habe gerade nochmal mit meiner Anwaltskanzlei telefoniert. Dem neuen BGH Urteil liegen noch nicht die Begründungen vor. Diese werden erst voraussichtlich im Januar öffentlich. Erst dann können die Verfahren ggf. angepasst werden. Bislang hat jedes Gericht seinen eigenen Senf dazu entschieden. Das BHB Urteil scheint demnach eine wichtige Richtschnur zu werden für alle anderen Gerichte.

  • Ich denke bei der Schlichtung wird nichts rauskommen. Das jüngste BGH-Urteil hilft eventuell doch noch zu einem Vergleich zu gelangen. Danach kann man immer noch klagen.

    Ja, das kann gut sein. Es bleibt also abzuwarten. Die Kanzlei hat mir auch gesagt, dass das gesamte Verfahren durchaus 1 Jahr in Anspruch nehmen kann. Grundsätzlich kein Problem für mich.

  • Ja, ich werde mich auch an den Ombudsmann wenden (Verjährung zu hemmen).

    Wir sollten uns alle bewusst sein: dieser Ombudsmann ist nicht neutral und schon gar kein Freund von den Versicherten: er wird von der PKV finanziert.

  • Auf jeden Fall austauschen!

    Ich bin z.Zt. noch am abwägen. In 1 Jahren werde ich in Rente gehen und den vollen Beitrag (ohne Arbeitgeberbeitrag) zahlen müssen. Jede Erhöhung - wie gerade - schmerzt dann doppelt. Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Der Standardtarif wäre die letzte Option.

    Eine vorherige Klage wäre demnach schon interessant.

    Bezüglich der stets angeführten großartigen Altersrückstellungen habe ich auch erhebliche Zweifel. Kennt sich hier in der Community jemand näher damit aus? Kommt da auch jedes Jahr so ein sog. "unabhängiger" Sachverständiger, der einen Blick in die Kasse wirft, und, oh Wunder, wieder keinen Cent entdeckt?

  • Bezüglich der stets angeführten großartigen Altersrückstellungen habe ich auch erhebliche Zweifel. Kennt sich hier in der Community jemand näher damit aus? Kommt da auch jedes Jahr so ein sog. "unabhängiger" Sachverständiger, der einen Blick in die Kasse wirft, und, oh Wunder, wieder keinen Cent entdeckt?

    Sehr sehr gute Frage. Würde mich auch interessieren!

  • Ja, ich werde mich auch an den Ombudsmann wenden (Verjährung zu hemmen).

    Wir sollten uns alle bewusst sein: dieser Ombudsmann ist nicht neutral und schon gar kein Freund von den Versicherten: er wird von der PKV finanziert.

    Wichtig ist: Der PKV Ombudsmann ist zuständig.

    https://www.pkv-ombudsmann.de/


    Gibt auch noch einen für Versicherungen, dort wäre der Antrag unzulässig.


    Der Ombudsmann wird von allen Versicherungen bezahlt, nicht nur von deiner.

    Er ist schon etwas unabhängig. Richter werden auch vom Staat bezahlt und sind trotzdem dafür zuständig, wenn man gegen den Staat klagt.


    Jedenfalls ist es hauptsächlich davon abhängig, wie klar der Sachverhalt ist. Ein höchstrichterliches Urteil vom BGH hilft hier enorm, dieses Urteil betrifft aber nur die Axa und einen bestimmten Tarif. Für andere Tarife oder Versicherer will sich der Ombudsmann womöglich nicht aus dem Fenster lehnen. Muss man abwarten.

  • Auf jeden Fall austauschen!

    Ich bin z.Zt. noch am abwägen. In 1 Jahren werde ich in Rente gehen und den vollen Beitrag (ohne Arbeitgeberbeitrag) zahlen müssen. Jede Erhöhung - wie gerade - schmerzt dann doppelt. Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Der Standardtarif wäre die letzte Option.

    Eine vorherige Klage wäre demnach schon interessant.

    Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der bis zum 60. gezahlt wird

  • Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der bis zum 60. gezahlt wird

    Nein - diese 10% kenne ich garnicht :(
    Ich bezog mich auf die Erläuterungen meiner PKV zu den Rückstellungen fürs Alter. Demnach sind diese als Sparanteil in den monatlichen Beiträgen enthalten und sollen dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben. Ab dem 65 Lebensjahr werden die Sparanteile dann verbraucht. Soweit die Theorie ...
    Ob das stimmt, können evtl. nur 65+ Mitglieder bestätigen.

  • Andererseits soll ab dem 65 Lebensjahr die Altersrückstellung wirksam werden und ich kein Gefühl dafür habe, wie sehr die Beiträge dann noch steigen könnten.

    Ab 65 werden keine Alterungsrückstellungen wirksam. Die wirken vom ersten Tag an, weil die PKV eine geglättet Prämie hat!

    Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag. Das ist aber der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung. Da stellt sich die Frage, wie viel sie eingezahlt haben und ob überhaupt?

  • Kann schon sein. In dem verlinkten Artikel steht: "Dieser Zuschlag wird in der Regel von privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr bezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden die verzinslich angelegten Beiträge zur Beitragsstabilisierung eingesetzt."

    Läuft also auf ein und dasselbe hinaus.

  • Ab 65 werden keine Alterungsrückstellungen wirksam. Die wirken vom ersten Tag an, weil die PKV eine geglättet Prämie hat!

    Sie meinen den gesetzlichen Zuschlag. Das ist aber der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung. Da stellt sich die Frage, wie viel sie eingezahlt haben und ob überhaupt?

    Nun ja - die Wirksamkeit der Alterungsrückstellungen wurde mir von der PKV zumindest genauso schwarz auf weiss erläutert. Ob das stimmt kann ICH natürlich nicht kontrollieren.