PKV: Rückerstattung von Beitragserhöhungen

  • ?? Wenn sie mir vorher erklären, warum ich zitieren soll und meine sinngemäße Wiedergabe nicht ausreicht, mache ich das gern

    Versicherungsdeutsch lädt ähnlich wie Amtsdeutsch zu Missverständnissen ein.

    Wenn dann noch 2 Juristen 3 Meinungen haben, dann wird es schwierig, wenn der Ratschlag auf Basis einer sinngemäßen Wiedergabe das Sachverhaltes erfolgt.

  • Kann schon sein. In dem verlinkten Artikel steht: "Dieser Zuschlag wird in der Regel von privat Krankenversicherten bis zum 60. Lebensjahr bezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres werden die verzinslich angelegten Beiträge zur Beitragsstabilisierung eingesetzt."

    Läuft also auf ein und dasselbe hinaus.

    Das ist der gesetzliche Zuschlag und nicht die Alterungsrückstellung!

  • Versicherungsdeutsch lädt ähnlich wie Amtsdeutsch zu Missverständnissen ein.

    Wenn dann noch 2 Juristen 3 Meinungen haben, dann wird es schwierig, wenn der Ratschlag auf Basis einer sinngemäßen Wiedergabe das Sachverhaltes erfolgt.

    Ein frohes neues noch!
    ... die Erläuterung ist nachvollziehbar.

  • Hier noch die gewünschte Passage aus den Info-Unterlagen meiner PKV:

    "Alterungsrückstellungen sind das Wesensmerkmal der Privaten Krankenversicherung und stehen für Generationengerechtigkeit. Denn jede Generation sorgt somit selbst für die

    steigenden Gesundheitsausgaben der Zukunft vor. Das Prinzip ist ganz einfach erklärt:

    • In jungen Jahren sind die statistisch notwendigen Ausgaben (Risikoanteil) für Ihre Behandlungen und Leistungen eher gering. Ihr Beitrag ist aber bereits jetzt ganz bewusst etwas höher. Diesen Sparanteil legen wir für Sie mit Zinsen an; in der sogenannten Alterungsrückstellung.
    • Wenn Sie im Alter öfter zum Arzt gehen und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, können wir dieses Polster für Sie verwenden. Die Alterungsrückstellungen sorgen somit dafür, dass Ihre Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben.

    Dazu gehört dann noch die angehangene Grafik.



    "Wir garantieren Ihnen, dass Sie ein Leben lang immer den medizinischen Fortschritt mitversichert haben. Deshalb ist eines klar: Werden aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen die Beiträge angepasst, müssen zu diesem Zeitpunkt auch immer die dafür erforderlichen Rückstellungen fürs Alter nachkalkuliert werden. Schließlich kann niemand heute schon wissen, welche medizinischen Innovationen es in den nächsten Jahrzehnten geben wird. Gut für Sie: So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

    Derzeit herrscht unverändert eine Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten. Also dort, wo Ihre Rückstellungen zusätzliche Zinserträge für Sie erwirtschaften sollen. Was die Zinsen aktuell nicht hergeben, muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – durch eine Erhöhung der Vorsorge, also durch zusätzliche Beiträge für die Alterungsrückstellung, ausgeglichen werden. Dies betrifft Privatversicherte ebenso wie andere Sparer auch. Das bedeutet konkret: Eine Beitragsanpassung stärkt auch immer Ihre Rückstellung fürs Alter.

    Die Alterungsrückstellung ist auch einer der Hauptgründe dafür, warum ein Wechsel zu
    einem anderen Versicherer nicht ratsam ist. Denn bei einem Wechsel können - abhängig vom Vertragsbeginn - die gesamten Rückstellungen fürs Alter verloren gehen."

  • Marketingsprech ......

    Nett verpackte Wahrheit - soll ich das mal in KLARTEXT übersetzen?

    Was Inflation ist, wissen sie?

    Das medizinische Inflation 3 * höher ist, als die normale Inflation wissen Sie?

    Was ist der Sparanteil eine 20-30 jährigen in 70-80 Jahren Wert, wobei die ja ÜBER 100 darstellen, was die nächste LÜGE ist, denn die PKV STERBETAFEL gibt bei Eintrittsalter 20-30 nicht ÜBER 100 her!

  • Da haben sie die Grafik aber falsch verstanden. Wie Lange Oog schon sagte, wird da ab 65 nichts wirksam.

  • "Transparenz"


    so ein zentrales Wort meiner PKV

    im Antwortschreiben.


    Ich habe gegen die Beitragserhöhungen seit 2010

    Widerspruch eingelegt und auf die bekannten

    Urteile verwiesen. Als Antwort kam natürlich,

    dass sowieso nur andere Versicherungen von

    den Urteilen betroffen sind, meine PKV hat seit

    2010 wie selbstverständlich alles korrekt gemacht.


    Auch hatte ich explizit um Nennung des sog.

    "unabhängigen" Sachverständigen gebeten,

    Name, Anschrift, seit wann dieser tätig sei.

    Das wurde im Antwortschreiben KOMPLETT ignoriert,

    KEIN Wort dazu.

    Bei einem Bekannten von mir: seine PKV teilte ihm

    den Namen auch nicht mit, sie bot aber an, die Post an

    den sog. unabhängigen Sachverständigen weiterzuleiten -

    stille Post bei der Versicherung im Jahr 2021.


    Egal was eine PKV bezüglich des sog. unabhängigen

    Sachverständigen behauptet, muss vom Versicherten

    ohne das Recht auf Verifizierung geschluckt werden.

    Ich habe noch nicht einmal um Einblick in das

    Gutachten des sog. unabhängigen Sachverständigen gebeten.

    Allein schon der Name wird totgeschwiegen.


    Was hier läuft, unglaublich. Und die BaFin ist

    wohl noch die nächsten Jahrzehnte nur mit Wirecard

    beschäftigt.


    Das ist das, was die PKV unter Transparenz

    versteht.


    Welche Erfahrung hat die Community?

  • Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis dürfte damit für die allermeisten Betroffenen der Drops gelutscht sein.


    Die Beitragserhöhung in der hier diskutierten Fraglichkeit ist unanfechtbar, sobald die Worte "Leistungsausgaben/Kosten", "Sterbewahrscheinlichkeit/Lebenserwartung" und "10%" gefallen sind. Das geht mit einem Dreizeiler, meine PKV hat sich über 10 Zeilen die Mühe gemacht. Alles Gewäsch, aber "die Worte" kommen vor, und damit wurde hinreichend begründet.


    Weder muss inhaltlich irgendetwas erklärt worden sein, noch müsste dies sachlich zutreffen. (Rz. 11)

    Diese Prüfung kann man in einem gesonderten Verfahren anstreben ... und sein Waterloo erleben.

    Der BGH hatte hier nichts an der Intransparenz zu beanstanden oder die einseitige Abhängigkeit bemängelt. Alles supi für die.


    Ich finde den FT-Artikel in seinem Tenor etwas zu optimistisch, da dürften sich zu viele Hoffnungen machen.


    Ach ja... der Anwalt gewinnt immer.

  • Die AXA hat aber trotzdem vor dem BGH in beiden Verfahren quasi verloren.


    Bei einem bekannten von mir benutzt die Versicherung Leistungsentwicklung/Sterblichkeit. Im Gesetz stehen aber nur Versicherungsleistungen/Sterbewahrscheinlichkeit als maßgebliche Gründe.


    Ist am Ende alles sehr spitzfindig. Aber es ist auch falsch wenn deine Versicherung einfach beide Gründe aufführt. Es kann nur einer der beiden zutreffend sein, wegen den verschiedenen Schwellenwerten.

  • Es geht, wenn Ihr jetzt klagt, nur noch um 2018, 2019 und 2020 .....

    2019 und 2020 wurde - zumindest AXA und DKV - hinreichend begründet.

    Damit wäre fehlerhafte BAP 2018 bereits 2019 geheilt.

    Verwendet ruhig Zeit, Kraft und Geld - aber klagen hättet Ihr bis 31.12.2020 um 2017 noch drin zu haben.

    Ansonsten hättet Ihr schon vor Jahren klagen müssen!

    sorry, aber der Drops ist an der stelle gelutscht - es gibt neue Fässer die geöffnet werden. Und es ist wie beim Pilotenspiel: gewinnen tun nur die, die voran gehen!

  • Und die Kanzlei Knut Pilz in Berlin kann nicht richtig klagen, oder wie soll ich das verstehen?!

    Das Gericht kann nicht über etwas entscheiden was nicht Teil der Klage ist.

    Knut und Pilz oder wer auch immer kann nicht einfach Sachen in die Klage schreiben, die nicht auf ihren Mandaten zutreffen oder von den Mandaten nicht gewünscht werden.


    Sie behaupten immer einen sehr starken Mist mit ihrer Ahnunglosigkeit.


    Die Verjährungsfristen sind Teil anderer Klagen, in denen Mandaten für weiter zurückreichende Zeiträume ihr Geld zurückfordern.