wie Klage möglich um Überbrückungshilfe Selbständige zu erreichen

  • Ich bin Dienstleister für die Gastronomie. Mein Umsatz ist unterhalb von 50% gegenüber dem Vorjahr. Ich erfülle alle Kriterien für die Überbrückungshilfe. Nun mein Problem:

    Ich habe keinen Steuerberater. Benötige jedoch einen der diesen Antrag stellen kann.

    Ich habe eine gute Ausbildung genossen und habe in der Schule aufgepaßt. Somit benötigte ich bisher zu keinem Zeitpunkt einen Steuerberater.

    Nun finde ich in Frankfurt am Main keinen Steuerberater, der bereit wäre, diesen Antrag für mich zu stellen.

    Somit bleibt mir nur noch der Weg, dagegen zu klagen. Nun gibt es ein weiteres Problem:

    1. Wen muß ich verklagen (Bund, BMWI, Land, Stadt, Regierungspräsidium, Finanzamt, etc.)

    2. Wie lautet die Adresse des Beklagten

    3. welches Gericht ist hierfür zuständig? Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Landgericht, OLG

    4. besteht Anwaltspflicht


    Gibt es hier im Forum jemanden, der mir meine Fragen beantworten kann?

    Oder noch besser: Gibt es einen Steuerberater, der meinen Antrag unproblematisch und günstig beim BMWI stellen kann?

    Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

  • Hallo.


    Der Steuerberater muss doch nicht vor Ort sein. Hessen- bzw. Deutschlandweit wird doch einer zu finden sein, der da tätig werden will, oder nicht?


    Ansonsten wäre mein Vorschlag, einen formlosen Antrag beim Ministerium zu stellen. Die werden in ihrem Antwortschreiben wahrscheinlich die relevanten Informationen liefern. Wenn die Antwort als ablehnender Bescheid erfolgt, steht da drin, wo Widerspruch/Einspruch bzw. Klage zu erfolgen haben.


    Hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage wage ich jedoch keine Prognose.