NK-Abrechnung

  • Meine Eigentumswohnung habe ich zum 1.4.19 verkauft und jetzt die NK-Abrechnung für diesen Zeitraum bekommen. Es gibt zwei Positionen "Gebühr Eigentumswechsel 50 €" und "Gebühr Verwalterzustimmung 200 €", und ich wüßte gerne, ob das in Ordnung ist?

  • Findet sich zu diesen Gebühren ein Eintrag im Verwaltervertrag, den der Hausverwalter mit der Eigentümergemeinschaft geschlossen hat, oder evtl. in der Teilungserklärung?

  • Ergänzend zu Altostratus: Abgesehen von den ungewöhnlichen Kostenpositionen -- nach meiner Auffassung gehören Eigentümerwechsel zum Kern der Aufgaben eines Verwalters. Das sind genau die Dinge, für die er sein Geld ohnehin regelmäßig bekommt.


    Ist es für die Abrechnung nicht schon reichlich spät? Dein Mieter würde die Dir jetzt ganz lässig zurückschicken mit einem freundlichen "Vergisses".