Antwortschreiben Erstattung Rückzahlung Geldbeschaffungskosten Darlehen

  • Guten Morgen,


    nach meinem zweiten Schreiben an die Voba, die Erstattung der Geldbeschaffungskosten in Höhe von 3.700 Euro betreffend kam nun die Antwort, dass die Bearbeitung noch ca.4 Wochen dauern würde. Mit dem Zusatz: "Natürlich sollen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Deshalb werden wir uns Ihnen gegenüber bis zum 31. Januar 2015 nicht auf Verjährung etwaiger Rückerstattungsansprüche berufen"


    Ist das so in Ordnung und ist das wasserdicht, die Einschaltung des Ombudsmanns bzw. einer Klage betreffend? Oder sollte ich den Ombudsmann bereits jetzt einschalten?


    Danke für Hilfe und viele Grüße
    CH

  • Hallo Tine777,


    die Formulierung ist juristisch korrekt, aber es wird ja leider keine Zahlung versprochen, oder?


    So, wie Sie das beschreiben, erfolgt eine Prüfung. Nur wenn auch bestätigt ist, dass eine Zahlung erfolgt, muss die Bank definitiv zahlen. Eine Ablehnung, mit der Sie zum Ombudsmann gehen könnten, ist es ebenfalls nicht. Schwierig...

  • ....Ja, dann ist es wohl am besten abzuwarten oder sollte ich nochmals eine kürzere Frist setzen? Die AW der Bank kam ursprünglich am 20.11. und im Schreiben war damals von ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit die Rede...vielleicht sollte ich um AW bis in 14 Tagen nochmals bitten? Falls ich einen Anwalt einschalten/Klage einreichen will braucht das ja auch Zeit, da wird auch Ende Januar ggf. knapp?!? Und sollte ich dann erst den Ombudsmann einschalten und ggf. dann die Klage anstreben, richtig?

  • was wäre denn eine angemessene Frist? Hatte überlegt, es so zu formulieren:


    Ihr Schreiben vom 20.11.2014


    Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Schreiben teilten Sie mir mit, dass die Bearbeitung meines Erstattungsantrages noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich bitte um Mitteilung Ihrer Entscheidung bis spätestens 17. Dezember, da ich urlaubsbedingt (und unter Berücksichtigung der „weihnachts-/ferienbedingten Abwesenheit“ der Rechtsberatung) ebenfalls noch über einen entsprechend angemessenen Zeitraum für die Einleitung weiterer Schritte verfügen muss. Eine Fristverlängerung (die auszusetzende Verjährungsfrist betreffend) wäre bis Ende Januar 2015, auch im Hinblick auf weitere Schritte/Klageeinreichung, sonst möglicherweise nicht ausreichend. Ich bitte außerdem aufgrund meiner weihnachtlichen Abwesenheit um Zusendung Ihres Schreibens in Kopie per E-Mail an:xxx



    Was meinen Sie dazu? Oder sollte/kann ich eine noch kürzere Frist setzen?

  • Hallo,


    auf meinen Antrag um Erstattung der 3.700 Euro Bearbeitungsgebühren, der in erstem Schreiben mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um einen Investitonskredit handele und somit nicht unter die Regelung falle hatte ich ja gemäß hiesigem Tipp Widerspruch eingelegt, im Sinne, dass auch ein Investitionskredit ein Verbraucherkredit sei, der nur zweckgebunden ist. Nach 5-wöchiger Prüfung hat mir die Bank jetzt eine Erstattung von 30% der Gebühr angeboten (ohne Zinsberücksichtigung). Begründung: dass die BGH Entscheidung ausschliesslich Privatkredite betreffe, bei mir es aber nicht um einen Konsumentenkredit gehe, sondern um einen Investitonskredit für eine Photovoltaikanlage und daher nicht unter die Rechtssprechung falle, da ich die Anlage (steht in einem gewerbl. Solarpark) ja gewerblich nutzen und Gewebesteuern zahlen würde. Und damals auch beim Finanzamt in der Anschaffung entsprechend steuerlich geltend gemacht hätte (stimmt). Kann mir hier jemand helfen, ist das wirklich aussichtslos oder gibt es da ggf. von wegen Existenzgründung o.ä. doch positive Aussichten? Ich sei kein Verbraucher (kein privates Anschaffungsdarlehen) und daher wäre das Entgelt rechtens...
    Außerdem wird noch angebracht, dass mein Anspruch auf Rückzahlung rechtlich nur dann bestehe, wenn das rechtsgrundlos Erlangte noch vorhanden ist. Da die Bank augrund der Weitergabe des Entgelts an einen Kreditvermittler nicht mehr in Besitz des Geldes sei, könne sie es auch nicht mehr herausgeben?!?


    BITTE um Hilfe bzw. Argumente, auf das Schreiben zu reagieren.... Liebe Grüße und schöne Feiertage!
    CH