Verlustvortrag bei Studentensteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwei Fragen zum Verlustvortrag bei Studentensteuerklärungen:


    1.

    ich habe von 2014 bis 2017 einen Master gemacht und ab 2015 als Minijobber nebenbei gearbeitet. Die Steuererklärungen für 2014 und 2015 hab ich bereits eingereicht, wobei in beiden Jahren ein Verlustvortrag festgestellt wurde. Im Jahr 2016 bin ich mit meinen Einkünften aus dem Minijob jetzt vermutlich etwas über meinen Ausgaben und frage mich jetzt:


    - verfällt damit der Verlustvortrag von vorher? oder

    - wird das irgendwie verrechnet? oder

    - bleibt der Verlustvortrag gleich und aus 2016 kommt einfach nichts dazu?


    Letztere Antwort hatte soweit ich mich erinnere der Referent von dem MLP-Steuerworkshop für Studenten gegeben, den ich mal besucht habe, aber im WWW finde ich leider überhaupt nichts dazu... Kann mir das jemand beantworten?


    Klar, ich könnte die Erklärung einfach abgeben und schauen, was passiert, aber bei den letzten beiden hatte ich den Eindruck, dass mein Sachbearbeiter sich mit Studentensteuerklärungen nicht besonders gut auskennt (= ich musste jedes mal anrufen und klarmachen, dass der Bescheid nicht passt...) und wüsste daher gern, was rechtmäßig dabei herauskommen sollte ;)


    2.

    Bisher habe ich den Verlustvortrag, den ich schon hatte, immer ins nächste Jahr schieben lassen und aufaddiert - was muss ich denn tun, wenn ich bei dem Jahr angekommen bin, in dem ich angefangen habe, zu arbeiten und diesen Verlustvortrag letztendlich verrechnen lassen will?


    Falls noch mehr Infos nötig sind, bitte gern fragen :)


    Viele Grüße,

    Birdz

  • Hallo Birdz,


    wenn Du Minijobber auf 450,- € Basis warst, musst Du dem Finanzamt nichts melden. Für das Finanzamt sind diese Einkünfte nicht relevant! Wenn Du Deine Werbungskosten nicht mehr vorträgst, werden Sie in dem Jahr des "Nichtvortrags" automatisch angerechnet - also einfach "nichts" tun und sich auf eine hoffentlich größere Steuererstattung für das Jahr Deiner ersten Einkünfte nach dem Studium hoffen. :)

    LG Mondschein

  • Hallo Mondschein :)


    danke für die Antwort. So weit ich weiß, muss ich meine Einkünfte tatsächlich angeben, da ich auf Steuerklasse gearbeitet habe und nicht pauschal versteuert... Jedenfalls erscheinen die Angaben automatisch im Steuerprogramm, wenn ich die Finanzamt-Daten abrufe (was pauschal versteuerte nicht tun) und in 2015 wurden die Einkünfte positiv gegen meine Ausgaben verrechnet. Da waren es halt nur nicht mehr als Ausgaben ;)


    Nichts tun ist auf jeden Fall gut ^^

    edit: Wobei mein Sachbearbeiter in irgendeinem Telefonat am Rande irgendwas erwähnte, das auf mich den Eindruck machte, ich müsste dafür wieder noch speziell irgendwas tun...?


    LG Birdz