Vermögenswirksame Leistungen für Berufseinsteiger

  • Hallo zusammen,


    Ich setze mich momentan mit dem Thema "Vermögenswirksame Leistungen" auseinander und hätte dazu ein paar Fragen, die ich gerne an die Community stellen würde.


    Mein Arbeitgeber sieht noch nicht wirklich ein, welche Vorteile diese Geste für ihn als Arbeitgeber hätte. Abgesehen davon, dass es ein Plus-Punkt zu Attraktivität wäre, habt ihr noch andere Ideen, wie ich ihm das Thema schmackhaft machen könnte? Auch andere meiner Kollegen haben das Thema in verschiedenen Meetings unterschwellig angesprochen und zusammen testen wir ein bisschen aus, wie wir unseren Arbeitgeber dazu bekommen.


    Vorrausgesetzt natürlich, dass er sich darauf einlässt, welche Anlagemöglichkeit würdet ihr besonders empfehlen? Ich bin Berufseinsteiger und plane noch nicht wirklich eine Familie aufzubauen. Falls das irgendwie hilft. Macht es für mich Sinn, "jetzt schon" in einen Bausparvertrag zu investieren oder sollte ich eher in Aktien investieren und dann irgendwann umschichten?


    Ich hoffe, dass ihr mir bei diesen Themen weiterhelfen könnt.


    Viele Grüße


    Constantin

  • Dein AG hat keine Verpflichtung VL dazu zugeben (es sei denn der Tarifvertrag legt hierzu etwas fest).

    Du hast aber das Recht aus deinem Netto, die VL Zahlungen durch ihn, beim jeweiligen von Dir ausgewählten Anlageprodukt überweisen zu lassen.

  • Ja so ist es. Dafür gibt es das sogenannte Vermögensbildungsgesetz. Gegen eine VL-Zahlung aus Deinem Netto an Deinen VL-Vertrag kann sich Dein Arbeitgeber schon per Gesetz nicht wehren.

    Gerade in jungen Jahren macht die Anlage der VL in einen Aktienfonds Sinn. Nach der Regellaufzeit von ca. 7 Jahren kann das Guthaben ausgezahlt oder in ein anderes Produkt oder anderen Vertrag überwiesen werden. Dies solltest Du dann von dem jeweiligen Marktumfeld sowie der bis dahin erzielten Rendite abhängig machen. Sofern das Guthaben nicht benötigt wird, kannst Du es auch weiter für Dich arbeiten lassen. Bei Aktienfonds empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Im Notfall kannst Du aber i.d.R. immer auf das Guthaben (ggf. mit zwischenzeitlichen Wertverlusten) zugreifen. Geringverdiener erhalten sogar eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage (bis zu 80 EUR/Jahr).