Ab April 2014 bekam ich aus der Presse-Versorgung eine Berufsunfähigkeitsrente bei Befreiung der weiteren Beiträge. Der Antrag von Mai 2016 wurde rückwirkend genehmigt.
Zu dem Zeitpunkt war ich noch in der Firma angestellt, aber arbeitsunfähig. Zum 30. Juni 2016 endete das Arbeitsverhältnis und die Direktversicherung wurde auf mich übertragen.
Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgte zum 1. September 2020 in einer Summe. Nun soll ich auf die volle Auszahlungssumme die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Zeit ab Juli 2016 wird nicht abgezogen.
Auf Nachfrage teilte die Versicherung mit:
Tritt die Berufsunfähigkeit während der betrieblichen Zeit ein und wird die Versicherung dann beitragsfrei (Übernahme der Beiträge durch die Versicherung) privat fortgeführt, ist die gesamte spätere Leistung beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner.
Ich habe bisher keinen Gesetzestext gefunden, der diese Aussage bestätigt.
Kann mir jemand weiterhelfen?