Hallo zusammen,
das ist vermutlich eine ziemlich spezifische Frage, aber vielleicht hat ja einer mal etwas dazu gehört. Hier die Situation:
Ich gelte als hauptberuflich freiberuflicher Wissenschaftler – die Resultate meiner Arbeit liefere ich so gut wie ausschließlich in Textform. Es fallen ähnliche Ausgaben für Recherche, Computer, Druck, etc. wie bei Schriftstellern an. Meine Fragen:
Kann ich bei der EÜR den Pauschalabzug für Betriebsausgaben nutzen, der für Schriftsteller gilt?
Kann ich eine pauschale Vorsteuer geltend machen (Schriftsteller 2,6%)?
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.