Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung und der damit verbundenen Abfindung stellt sich mir Frage, ob ich gegenüber meinem Arbeitgeber darauf bestehen kann einen Teil meiner Abfindung gemäß §3 Nr. 63 S. 3 EStG in eine bestehende betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Ich habe den Arbeitgeber danach bereits gefragt und die Antwort war "Nein". Entspricht dies so der Rechtslage? D.h. wird hierzu die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt, oder habe ich als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung wenn ich dies wünsche?
Vielen Dank.