Umwandlung von Abfindung in betriebliche Altersvorsorge: kann der Arbeitnehmer die Umwandlung "verlangen"?

  • Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung und der damit verbundenen Abfindung stellt sich mir Frage, ob ich gegenüber meinem Arbeitgeber darauf bestehen kann einen Teil meiner Abfindung gemäß §3 Nr. 63 S. 3 EStG in eine bestehende betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Ich habe den Arbeitgeber danach bereits gefragt und die Antwort war "Nein". Entspricht dies so der Rechtslage? D.h. wird hierzu die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt, oder habe ich als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung wenn ich dies wünsche?


    Vielen Dank.

  • Bevor man sich da mit dem Arbeitgeber zofft, sollte man über eine freiwillige Rentenausgleichszahlung nachdenken oder notfalls über eine Rüruprente. Steuerlich hat das in den meisten Fällen eine höhere Auswirkung, als die Umwandlung eines Teils der Abfindung in betriebliche Altersversorgung.


    Der Anspruch auf Umwandlung ist übrigens in §1a BetrAVG geregelt. Verlangen kann man danach nur 4%.


    Weitere Gestaltungsmöglichkeiten hab ich in einem meiner Blogbeiträge zusammengefasst:

    https://www.lohnsteuer-newslet…g-bei-abfindungen-teil-3/