Fahrtkosten Bewerbung: Firma oder Staat unterschiedlich?

  • Hallo alle,


    Wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat man ja das Recht, die entstandenen Kosten (z.B. Fahrtkosten) von der Firma erstattet zu bekommen. Wenn man dies nicht macht und stattdessen die Kosten als Werbungskosten in der Erklärung ansetzt, hat das den gleichen Effekt der vollumfänglich Erstattung? Oder werden hier nur die Kosten vom Einkommen abgezogen, so dass man lediglich den persönlichen durchschnittlichen Steuersatz davon erstattet bekommt? Danke für „fachdienliche Hinweise“

  • Du hast kein Anrecht auf Erstattung. Wenn der Arbeitgeber die Erstattung ausschließt, weißt du das aber vor dem Gespräch.


    Ansonsten ist natürlich die Erstattung besser als das Angeben in der Steuererklärung.

  • Bei der Berücksichtigung in der Steuererklärung bewirken die Fahrtkosten bzw. die Reisekosten, dass sich dein Einkommen senkt. Dafür kannst du aber auch Hin- und Rückfahrt ansetzen (Anders als bei den Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte).


    Wie @chris2702 geschrieben hat, besteht ein Anspruch aber wohl nicht. Da sich für viele eine Steuererklärung eh lohnen würde, würde ich das sonst darüber machen.


    Gruß InvestMoe