Hallo alle,
Wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat man ja das Recht, die entstandenen Kosten (z.B. Fahrtkosten) von der Firma erstattet zu bekommen. Wenn man dies nicht macht und stattdessen die Kosten als Werbungskosten in der Erklärung ansetzt, hat das den gleichen Effekt der vollumfänglich Erstattung? Oder werden hier nur die Kosten vom Einkommen abgezogen, so dass man lediglich den persönlichen durchschnittlichen Steuersatz davon erstattet bekommt? Danke für „fachdienliche Hinweise“