Kombination sinnvoll: Riester und ETFs?

  • Hallo,


    ich habe noch keine Altersvorsorge und bin am Beginn meiner Recherche. Meine Überlegungen waren, dass ich mir eine sehr sichere Grundrente über eine Rentenversicherung anlege und die Lücke bis zur Komfortzone mit ETFs anspare.

    Die Grundrente soll dabei nur wenige hundert Euro abdecken (500€?) und mich vor allem dagegen absichern, dass ich uralt werde und das Geld nicht reicht.

    Nun weiß ich schon, dass die Riesterrente kaum noch Vorteile bietet. Allerdings bin ich momentan noch Hausfrau mit drei jüngeren Kindern. Mein Ehemann riestert nicht. D.h. er müsste einsteigen und ich dann für 60€ im Jahr ebenfalls. Wir würden dann doch bei bspw. einem Einzahlen von 2160€ sämtliche Zuschläge (1250€) bekommen. Im Falle einer Trennung, hätte ich natürlich viel zu wenig eingezahlt, aber ich werde in absehbarer Zeit auch wieder ein eigenes Einkommen haben.

    Ist die Riesterrente dann sinnvoll oder würdet ihr mir etwas anderes raten?


    Beste Grüße,

    Karina

  • Hallo khgm , willkommen im Finnaztip-Forum.


    Grundsatzartikel zu Riester https://www.finanztip.de/riester/ .


    Wie dort ausgeführt profitieren kinderreiche Familien. Speziell für Dich kämen zu den 60 € rund 1.000 € Zulagen dazu. Das ist zunächst mal schönes Geld.


    Gegen Riester spricht die Unflexibilität und die Tatsache, dass das Langlebigkeitsrisiko sehr teuer abgesichert wird.


    Habe Dich gerade mal auf 30 geschätzt (Sorry falls ich ungalant war) und die Kinder auf 2,4,6, dann komme ich bei der HUK24 bei einer klassischen Rente auf 100 - 150 € (bitte selber rechnen, Link im verlinkten Artikel). Dabei wurde eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit natürlich nicht einbezogen. Bezieht man das ein kommt man so in den Bereich 200-250€.


    Dabei noch bedenken, dass heute berechnete Beträge bei 2% Inflation in 37 Jahren nur noch etwa die Hälfte wert sind. Heißt im Umkehrschluss dass die Riester-Rente Dein Problem nicht löst. Es wird daher wahrscheinlich kein Weg an einem zusätzlichen ETF-Sparplan vorbeiführen.

  • Hallo.


    Wenn die Kinder nicht mehr als 36 Kalendermonate auseinander liegen und das älteste Kind noch nicht 9 ist, dann besteht unmittelbare Zulagenberechtigung. Folge: die eigenen 60 Euro reichen aus, um die gesamten Zulagen verfügbar zu machen.

  • Anders ausgedrückt:


    Kinder Februar 2009, Mai 2014 und November 2017 geboren und man wäre in den Kalenderjahren 2009 bis einschließlich 2020 unmittelbar förderberechtigt.


    Bei Drillingen im Dezember 2011 bestünde der Zeitraum der unmittelbaren Förderberechtigung aus den Kalenderjahren 2012 bis einschließlich 2020.


    Is' schon interessant. :/