BU-Versicherung: AU-Klausel sinnvoll?

  • Beim Abschluss einer BU-Versicherung bei der Alten Leipziger habe ich die Möglichkeit einer zusätzlichen AU-Klausel für Mehrkosten in Höhe von 1,87 EUR.


    Konkret beinhaltet die AU-Klausel, dass bei Arbeitsunfähigkeit die gleichen Leistungen wie bei Berufsunfähigkeit gewährt werden für den Zeitraum der Krankschreibung (auch rückwirkend), jedoch insgesamt längstens für 24 Monate und längstens bis zum Ende der Leistungsdauer.


    Der Aufpreis ist sehr gering, aber sowohl bei Finanztip als auch bei Stiftung Warentest finde ich keine klare Empfehlung für oder gegen eine AU-Klausel. Daher möchte ich – trotz des geringen Betrags – natürlich nichts bezahlen, was ich nicht brauche.


    Wie sind eure Einschätzung zum Sinn oder Unsinn einer AU-Klausel?

  • Erstmal zur Klärung: Die AU geht davon aus, dass du für eine gewisse Zeit deinen letzten Job nicht mehr nachgehen kannst (Krankschreibung). Die BU hingegen ist davon abhängig, ob du dauerhaft deinen letzten Job nicht mehr (richtig) ausführen kannst.

    Die AU-Leistung bekommst du in der Regel nach 6 Monaten Krankschreibung. Sie umfasst also den Zeitraum bis ein Arzt feststellt, dass du dauerhaft deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst. Ob dazu 2 Jahre reichen, kann ich nicht beurteilen. Gleichzeitig solltest du bedenken, dass du nach deiner ersten Krankschreibung zunächst noch 6 Wochen von deinem Arbeitgeber das Gehalt bekommst. Anschließend gibt es noch 72 Wochen (also mit den 6 Wochen insgesamt 1,5 Jahre) von der GKV 70% deines letzten Brutto- bzw. 90 % deines letzten Nettolohns.

    Ob das am Ende sinnvoll ist, diese Zusatzabsicherung abzuschließen, kann ich leider nicht allgemeingültig beurteilen. Allerdings denke ich schon, dass es wahrscheinlicher ist, mal für zwei Jahre arbeitsunfähig als berufsunfähig zu werden. Gleichzeitig ist die Frage, ob du z.B. eine Krankentagegeldversicherung hast o.ä. Und auch ein Streit zur Zahlung einer BU kann sich hinziehen. Da kann eine AU einfacher sein und erstmal einen finanziellen Puffer darstellen.

    Ich empfehle auch gern nochmal den Artikel: https://www.finanztip.de/beruf…nfaehigkeitsversicherung/ :)

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, das hilft mir sehr weiter!


    Ob die Klausel in meinem konkreten Fall Sinn macht (derzeit angestellt in zukunftssicherem Bereich, perspektivisch ggf. Selbstständigkeit, daher dann vielleicht Krankentagegeldversicherung), finde ich auch schwer einzuschätzen. Nach deinen Erläuterungen ist mit dem Verzicht der AU-Klausel für weniger als 2 EUR/Monat aber vielleicht am falschen Ende gespart – insbesondere da der Nettobeitrag der BU damit immer noch unter dem anderer Versicherer liegt. Daher tendiere ich dazu, die AU-Klausel zu nehmen. Vielen Dank!

  • Genau vor dieser Frage stehe ich auch gerade.

    Mir wurde jetzt von einem unabhängigen Versicherungsberater ein BU-Angebot empfohlen (ohne AU-Klausel). Dieses Angebot habe ich einem Freund gezeigt, der sich in Sachen Versicherung gut auskennt und der mir sagte, ich solle in keinem Fall eine BU ohne die AU-Klausel abschließen. Für ihn ist die AU-Klausel quasi eine Pflichtkomponente des BU-Vertrags, die in jedem Fall enthalten sein sollte.


    Bei meiner Recherche im Internet bin ich jetzt nicht wirklich schlauer geworden, wie viel Mehrkosten mir die AU-Klausel Wert sein sollte. :/

  • Für ihn ist die AU-Klausel quasi eine Pflichtkomponente des BU-Vertrags, die in jedem Fall enthalten sein sollte.

    Dogmatismus ist da leider nicht der richtige Weg!

    Es hängt ja von vielen Punkten ab .....

    Was macht man beruflich, wie ist die Versorgungssituation insgesamt, wo ist man krankenversichert (GKV oder PKV), hat man Anspruch auf KG(KTG versichert, Nettolohnausgleich durch Arbeitgeber, etc.

    Dogmen sind falsch - Glaubensfragen gehören in Gotteshäuser und nicht in die Versicherungsberatung!

    Wenn die Empfehlung wirklich von einem VersicherungsBERATER kam, dann liegt die ja als Gutachten oder in Schrift- bzw. Textform vor, oder?
    Dann haftet der auch für seine Empfehlung!