Einnahmen mit Internetseiten als Kleingewerbe - welche Betriebsausgaben?

  • Ich bin normaler Angestellter und betreibe nebenbei mehrere Internetseiten, die im Jahr voraussichtlich insgesamt 10.000,00 Euro an Werbeeinnahmen einbringen. Ein Gewerbe ist angemeldet.


    Was darf ich alles an Betriebsausgaben abrechnen?


    Ich habe beispielsweise kein separates Arbeitszimmer sondern ein Wohnzimmer mit Schreibtisch und Computer, in dem ich meine Internetseiten bearbeite - von wegen "kein anderer Arbeitsplatz" und "Arbeitsecke absetzen".


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

  • Danke, Franziska. Aber über diesen Artikel bin ich überhaupt erst auf das Forum hier aufmerksam geworden. :)


    Ich werde dann also morgen mal bei meinem Finanzamt nachfragen.


    Ob ich wenigstens meine kompletten Internet- und Telefonanschlusskosten geltend machen kann? Meine privaten Gespräche machen keine 10% der Kosten aus, wie ich per Einzelverbindungsnachweis belegen kann.


    Vielleicht mal ein schönes Thema für Finanztip: Geldverdienen mit der eigenen Webseite. Ich habe mir schon einen Wolf gegoogelt, aber wirklich Substanzielles ist zu dem Thema eher nicht zu finden.

  • Super, nehme ich auf und leite ich weiter!


    Persönlich würde ich sagen: Erstmal ansetzen, ausreichende Nachweise liefern (Belege, Zitate) und alles detailhaft zusammenstellen. Ablehnen kann das FA dann immer noch (und sollte dies auch gut begründen).

  • Ich nochmal...


    Ich habe jetzt per Elster-Formular mal nur meine Steuererklärung gemacht, zunächst ohne Anlage G für mein Internetgewerbe. Aufgrund einer Abfindung errechnet mir Elster daraufhin eine voraussichtliche Rückzahlung in Höhe von 9.000,00 Euro.


    Fülle ich zusätzlich Anlage G aus, mit einem Gewinn von 7.500,00 Euro, schmilzt die voraussichtliche Rückzahlung auf nur noch 4.000,00 Euro.


    Die Differenz von 5.000,00 Euro finde ich schon ziemlich krass. Kann das wirklich sein? Die Elster-Plausibilitätsprüfung läuft ohne Beanstandung durch, aber ich hoffe noch auf einen fetten Fehler meinerseits irgendwo... :)

    • Offizieller Beitrag


    Könnte vermutlich damit zusammenhängen, das Du in eine höhere Besteuerungsklasse kommst.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Dezember,
    habe mich letztes Jahr auch mit dem Thema "Internethandel" als Nebengewerbe beschäftigt.
    Natürlich musst du die 7.500 euro versteuern... Vielleicht solltest Du die 100,00 euro für einen guten steuerberater aufwenden, damit er dir noch ein paar tips geben kann, was Du als Betriebsausgabe absetzen kannst..
    Ich habe sehr gute Beratung durch eine Stb. bekommen..
    Wäre interessant, wenn du berichten würdest..
    Frohes neues Jahr übrigens..

    Happy new year 2015! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    100 Euro? ... mein erstmaliger Versuch mit dem Steuerberater schlug mit 800 Euro zu Buche ... und ich hatte nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • 100 Euro? ... mein erstmaliger Versuch mit dem Steuerberater schlug mit 800 Euro zu Buche ... und ich hatte nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit


    Ich hatte gezielte Fragen gestellt was, wie und welche Kosten Betriebsausgaben sind und wie man diese behandelt..
    und die Stb. brauchte ca. 40 min. zeit.. ich mache meine steuererklärung selber....

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Also ich hatte auch mal nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet und die Abwicklung lief übers Web. Ich habe mein "Büro" damals Quadratmetermässig zur Gesamtwohnung angegeben, das gab seinerzeit keine Probleme. Bei nicht getrenntem Telefonanschluss sollte man die Telefonkosten aufteilen, X% privat und X% gewerblich. Den privaten Anteil nicht zu gering berechnen, dann ist das plausibel.


    Wenn Du Einnahmen hast, fällt die Erstattung naturgemäß geringer aus. Aus Sicht des Staates: Warum soll Deine Steuerlast vermindert werden, wenn Du zusätzliche Einnahmen hast? Normalerweise müsstest du ja noch Steuern auf die Einnahmen zahlen, die aber wegfallen wenn Du unter 17.5000,- EUR im Jahr an Gewinn generierst. Nur wenn Du Verluste machst, wird das auf die Erstattung teilweise angerechnet und erhöht damit den Betrag.


  • Normalerweise müsstest du ja noch Steuern auf die Einnahmen zahlen, die aber wegfallen wenn Du unter 17.5000,- EUR im Jahr an Gewinn generierst. Nur wenn Du Verluste machst, wird das auf die Erstattung teilweise angerechnet und erhöht damit den Betrag.


    kleine korrektur: auch gewinne unter € 17.500,00 musst du versteuern. bei einem umsatz unter 17.500,00 hast du ein wahlrecht, ob du die umsatzsteuer abführen willst oder nicht.... :)

    Happy new year 2015! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn da mal das Finanzamt nicht mit dem Thema: "Liebhaberei" um die Ecke kommt :)

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager