Steuererklärung Dänemark (Grenzpendler): u.a. Zinsen aus Dauerschuldverhältnissen

  • In Dänemark gibt es eine spezielle Grenzpendlerregel, die BEGRENZT Steuerpflichtige als voll Steuerpflichtige behandelt, wenn ihr dänisches Einkommen >75% ihres Welteinkommens beträgt. Vorteil? Grenzpendler dürfen Dinge vollumfänglich von der Steuer absetzen. Da kenne ich mich schon etwas aus :saint:, Basisinfos hierzu: https://www.pendlerinfo.org/pe…view.php?we_objectID=2804


    Ein Beispiel: In Dänemark sind die SOLLzinsen aus Dauerschuldverhältnissen (z.B. Immobilienkredite) steuerlich absetzbar. Dies regelt das dänische Einkommensteuergesetz §6(e), s. https://www.elov.dk/statsskatteloven/6/. Abschlussgebühren sind z.B. nicht absetzbar, da sie keine Zinsen sind.


    :?:Jetzt eine schwierige Frage: Wer hat Erfahrung mit der Anerkennung von BEREITSTELLUNGSzinsen? Der Paragraph nennt diese nicht, verbeitet sie aber auch nicht. Hat jemand Erfahrung, oder kennt die genauere dänische AO oder Urteile der Finanzgerichte? :?: