Aufwendungen nach Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo,

    Ich habe meinen Mietern zum 31.08. wegen Eigenbedarf gekündigt. Derzeit renoviere ich die Wohnung (neue Böden, Rolladen usw). Voraussichtlich im November werde ich einziehen.

    Kann ich die Aufwendungen die in der Zeit zwischen Auszug der Mieter und meinem Einzug noch mit den Mieteinnahmen steuerlich geltend machen.