Darlehenstilgung mit vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VwL)

  • Hallo,


    da ich bisher die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers ungenutzt verfallen lasse, mich darüber aber ärgere, möchte ich das gern ändern. Hier in einem anderen Thread las ich, dass man die VL auch für die TIlgung eines Immobilienkredits einsetzen kann und das würde ich gern tun. Ich möchte kein weiteres Konto eröffnen, sondern alles so beibehalten wie bisher.


    Wie gehe ich also am besten vor?


    Ich habe ein Girokonto bei der DKB, bei der mein Gehalt eingeht. Weiterhin habe ich ein Verrechnungskonto bei der Sparda Bank (Kreditgeber), von der die Kreditraten abgebucht werden und ich jeden Monat dorthin überweise.


    Es ist anscheinend möglich, sich die VL direkt mit dem Gehalt aufs Girokonto überweisen zu lassen, wenn man dem Arbeitgeber eine Bestätigung über die Darlehenstilgung gibt.


    Meine Frage ist aber, wer mir diese Bestätigung geben soll. Die DKB, die Einsicht hat, das regelmäßig die Raten vom Konto abgehen oder die Sparda Bank, die sieht, dass regelmäßig Geld eingeht und für die Tilgung verwendet wird?


    Ich habe jetzt drei Stunden das Internet abgegrast und auch hier geguckt, aber nichts Genaueres gefunden.


    Also wer muss mir bescheinigen, dass der Kredit bedient wird?


    Danke und beste Grüße - bleibt gesund

    Nerdy

  • DKB nein, hat nichts mit der Baufinanzierung zu tun.

    Sparda, vielleicht: Aber Verrechnungskontoführer ist auch nicht der richtige.


    Wer ist der Baufinanzierer?

    Die Sparda? Eine Hypothekenbank? Eine Bausparkasse?

  • Das Grundprinzip bei allen VL-Arten ist, dass der Arbeitgeber das Geld direkt in den VL-Vertrag einzahlt. Wahrscheinlich mal mit dem Hintergedanken eingeführt, dass es auch wirklich in dem Vertrag landet und nicht vorher doch für Schnaps und Zigaretten ausgegeben wird. Es entsteht dann eine Dreiecksbeziehung zwischen Arbeitgeber, VL-Vertragsanbieter und Dir, die insbesondere wenn eine Partei wenig Erfahrung oder kein Interesse hat zu Anfang etwas holperig verlaufen kann.


    Von der Direktzahlung kann bei der VL-Darlehenstilgung ausnahmsweise abgewichen werden, dazu braucht der Arbeitgeber dann die im anderen Beitrag erwähnte Bescheinigung vom Darlehensgeber, die mancher Darlehensgeber aber nicht erteilen mag.


    Der nächste Schritt für Dich wäre also Deinen Baufinanzierer zu fragen, ob er VL-Zahlungen direkt annimmt. Wenn ja: Wann muss wer wem welches Formular schicken, damit das losgeht.

  • DKB nein, hat nichts mit der Baufinanzierung zu tun.

    Sparda, vielleicht: Aber Verrechnungskontoführer ist auch nicht der richtige.


    Wer ist der Baufinanzierer?

    Die Sparda? Eine Hypothekenbank? Eine Bausparkasse?

    Der Baufinanzierer ist die Spardabank Berlin. Bei der habe ich zwei Konten: Einmal das wo mein Darlehen drauf läuft und ein normales Girokonto, welches nur als Verrechnungskonto herhält. Das nutze ich nicht weiter privat, sondern hierauf überweise ich meine monatliche Rate, wobei hier dann wieder die Rate abgeht auf das Kreditkonto. Das wollte die Spardabank damals so haben und war mir auch egal. Ich überweise also nicht 1:1 die Kreditrate von der DKB auf das Kreditkonto, sondern erst auf das Verrechnungskonto/Girokonto bei der Sparda.


    Wenn ich mir aber auch die Antwort von Pantoffelheld so ansehe - danke vielmals für eure Antworten übrigens - wird es wohl einfacher sein, noch ein weiteres Konto bei der Degussabank zu eröffnen und sich die VwL einfach dorthin überweisen zu lassen.


    Ich wollte das nur nicht machen, weil die Bank äußerst schlechte Bewertungen im Netz hat und es ja auch eigentlich direkt aufs eigene Girokonto gehen sollte.